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Düsseldorf. Wahlperiode 2024 bis 2028/Bewerbung bis Ende April möglich

Die Landeshauptstadt Düsseldorf sucht Schöffen und Jugendschöffen für das Amts- und Landgericht. Interessenten können sich noch bis Ende April beim Rechtsamt bewerben.

Recht zu sprechen ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Diese wird aber nicht nur von Berufsrichtern, sondern auch von ehrenamtlichen Laienrichtern wahrgenommen. Für die nächste Wahlperiode von Januar 2024 bis Dezember 2028 sucht das Rechtsamt Interessenten, die dieses anspruchsvolle Amt übernehmen wollen. Die Bewerbungsfrist läuft noch bis Ende April. Bisher haben sich 924 Personen für das Schöffenamt gemeldet, so dass noch weitere 1290 Personen gesucht werden, davon 519 als Jugendschöffen.

Die Schöffen sollen möglichst alle gesellschaftlichen Gruppen der Bevölkerung repräsentieren. Grundsätzlich kann sich jeder zwischen 25 und 69 Jahren, der in Düsseldorf wohnt und im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist, bewerben. Personen, die sich für das Jugendschöffenamt interessieren, müssen außerdem Erfahrung in der Erziehung von Jugendlichen mitbringen (zum Beispiel durch eine Lehrtätigkeit oder ehrenamtliche Jugendarbeit). Es gibt aber Einschränkungen: So scheidet als Schöffe zum Beispiel aus, wer schon einmal selbst zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gerade mit einem Ermittlungsverfahren konfrontiert ist. Auch Beschäftigte in der Justiz oder im Religionsdienst sollen nicht ins Schöffenamt gewählt werden.

Schöffen darf durch ihr Ehrenamt kein Nachteil entstehen. Deshalb erhalten sie eine Entschädigung für Verdienstausfall, Zeitversäumnis und Fahrtkosten.

Der Bewerbungsbogen und weitere Informationen sind unter www.duesseldorf.de/schoeffen und unter www.schoeffenwahl2023.de zu finden.

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