Screenshot aus dem Kreistagsinformationssystem https://kis.kreis-viersen.de/personen/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZUi72JNXYieZq8cZ0-nML84 ( © Kreis Viersen)
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Kreis Viersen. Die FDP-Kreistagsmitglieder Eric Scheuerle und Jörg Boves beantragen, dass zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Zahlung der monatlichen Aufwandsentschädigungen an das Kreistagsmitglied Kay Gottschalk (AfD) ausgesetzt werden sollen.

Der Bundestagsabgeordnete Kay Gottschalk (AfD) ist seit der letzten Kommunalwahl 2020 Mitglied des Kreistags. Seit seiner Wahl hat er an keiner einzigen Kreistagssitzung teilgenommen. Besonders bemerkenswert: Nach der Kommunalwahl hatte die AfD sogar noch einen Platz in der 1. Reihe im Kreistag eingefordert.[1] Damit ist Herr Gottschalk nach über zwei Jahren seiner Amtszeit nicht einmal vereidigt worden. Mitglieder des Kreistags erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung von 485 Euro.

Eric Scheuerle (Foto: privat)

Eric Scheuerle kommentiert dazu: „Wer sich in ein Parlament wählen lässt, sollte sich seiner demokratischen Verantwortung bewusst sein und nicht mit Abwesenheit glänzen.“ Nach Berechnungen der FDP-Kreistagsmitglieder müsste Herr Gottschalk auf diesem Wege bereits über 13.000 Euro Steuergeld als Aufwandsentschädigung erhalten haben. Bemerkenswert findet Scheuerle: „Herr Gottschalk fordert ‚Steuerverschwendende Politiker müssen vor Gericht!“ und ‚Steuergeldverschwendung strafbar machen‘, wie passt das zu seinem eigenen Handeln im politischen Ehrenamt?[2] [3]

Deutliche Worte findet auch Kreistagsmitglied Jörg Boves: „Die ersichtliche Verweigerung das Mandat auszuüben, bei gleichzeitiger Entgegennahme der Aufwandsentschädigung, sagt viel über das Selbstverständnis der Finanzpolitik der AfD aus.“ Gottschalk ist finanzpolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion. „Dieses offensichtliches Desinteresse an der kommunalpolitischen Arbeit ist auch ein Schlag ins Gesicht aller, die im Kreis Viersen ehrenamtlich Politik machen. Es zeigt, der AfD geht es nicht um die Sache, sondern nur um Krawall im Wahlkampf.“

Als Gesetzesgrundlage zur Aussetzung der Zahlungen an Kay Gottschalk ziehen die beiden FDP-Kreistagsmitglieder die Gemeindeordnung des Landes NRW heran. Darin ist geregelt, dass wenn ein Mandat länger als drei Monate nicht wahrgenommen wird, die Aufwandsentschädigung für die Zeit der andauernden Nichtausübung nicht beansprucht werden kann.

Der Antrag soll in der nächsten Kreistagssitzung am 30. März beraten werden.


Aus https://portal.afd.nrw/view/bewerber-aufstellungsversammlungen/entry/50/ (öffentlich zugänglich) Kay Gottschalk über sich:
„Seit September 2017 darf ich Sie im Deutschen Bundestag vertreten. Als Mitglied des Finanzausschusses kümmere ich mich um Ihre Steuergelder. Mit 18 Anträgen und 31 Anfragen, sowie mit meinem Abstimmungsverhalten, habe ich alles dafür getan den Bürger zu entlasten und Ihre Steuergelder nicht zu verschwenden.“

 

[1] https://rp-online.de/nrw/staedte/viersen/afd-will-im-kreistag-viersen-in-die-erste-reihe_aid-54440627

[2] https://afd.nrw/aktuelles/2022/09/steuerverschwendende-politiker-muessen-vor-gericht/

[3] https://afdbundestag.de/kay-gottschalk-steuergeldverschwendung-strafbar-machen/

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