Düsseldorf. Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 29. März 2023 den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss „Brückendesaster und Infrastrukturstau“ (PUA III) eingesetzt. Der Düsseldorfer Landtagsabgeordnete Stefan Engstfeld übernimmt die Rolle als Vorsitzender.
Schwerpunkt des Untersuchungsausschusses ist die Vollsperrung der maroden A45-Talbrücke Rahmede. Die Talbrücke Rahmede an der deutschlandweit wichtigen Autobahn 45 war im Dezember 2021 vollständig gesperrt worden, die zentrale „Sauerlandlinie“ (Frankfurt-Dortmund) ist damit unterbrochen. Seitdem belastet ein enormes Verkehrschaos die umliegende Region. Am 7. Mai 2023 soll die Brücke gesprengt werden.
Der Ausschuss „Brückendesaster und Infrastrukturstau“ soll sich auch insgesamt mit der Brückeninfrastruktur in NRW befassen. Der PUA III wird sich in seiner ersten Sitzung am 4. Mai 2023 konstituieren.
Dazu erklärt Stefan Engstfeld: „Parlamentarische Untersuchungsausschüsse sind das schärfste Schwert des Parlaments. Ich freue mich auf die Aufgabe als Vorsitzender und werde meine Erfahrungen aus der Arbeit in den Untersuchungsausschüssen der letzten Jahre einbringen, um eine vollumfängliche Aufklärung zu garantieren.“
Stefan Engstfeld ist in der aktuellen Legislaturperiode Vorsitzender im Ausschuss für Europa & Internationales sowie Mitglied im Haushalts- und Finanzausschuss.
Bereits in den vergangenen Legislaturperioden war Stefan Engstfeld Mitglied in den Parlamentarischen Untersuchungsausschüssen „Bau- und Liegenschaftsbetrieb“ (2013-2017) und „Kleve“ (2018-2022) und hatte dabei jeweils die Rolle als Obmann und Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion inne. Von 2019-2021 war er Vorsitzender der Enquete-Kommission „Brexit: Auswirkungen auf Nordrhein-Westfalen“.
Hintergrund:
Der Landtag hat nach Artikel 41 der Landesverfassung das Recht und auf Antrag von einem Fünftel der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder die Pflicht, Untersuchungsausschüsse einzusetzen. Diese Ausschüsse erheben in öffentlicher Verhandlung die Beweise, die sie oder die Antragsteller für erforderlich erachten. Sie können mit Zweidrittelmehrheit die Öffentlichkeit ausschließen. Die Zahl der Mitglieder bestimmt der Landtag. (Quelle: Landtag NRW)