(Foto: Wald und Holz NRW)
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Köln/Bonn/Leverkusen/Monheim/ Langenfeld/Rhein-Sieg-Kreis. In der Nacht vom 30. April zum 1. Mai wiederholt sich das jährliche Schauspiel: Grüne Birken finden auf wundersame Weise den Weg an Häuser, Dachrinnen oder Balkone, um der Zuneigung zu den Bewohnerinnen Ausdruck zu verleihen. Als Transportmittel müssen Fahrräder, Mopeds, PKWs, Traktoren und LKW herhalten, je nach Größe und Schwere des Maibaumes.

Nur woher den Maibaum nehmen? Das Forstamt unterstützt diese Tradition und bietet daher den legalen Erwerb an; denn das Fällen einer Birke ohne Zustimmung des Waldbesitzenden bzw. der Revierleitung ist Sachbeschädigung und Diebstahl!

Die Polizei kontrolliert stichprobenartig und verlangt als Nachweis des ordnungsgemäßen Erwerbs eine Quittung des Waldbesitzenden.

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Folgende Hinweise sind zu beachten:

Damit nicht nur der Erwerb problemlos, sondern auch der (manchmal abenteuerliche) Transport der Bäume unfallfrei von statten geht, sollten folgende polizeiliche Hinweise beachtet werden:

  • die Ladung / Bäume ist verkehrssicher zu befestigen und Fahrzeug samt Ladung die Höhe von 4 m und die Breite von 2,55 m nicht überschreiten;
  • die Ladung darf nach vorne überhaupt nicht und nach hinten maximal 3 m über das Fahrzeug hinausragen;
  • das äußerste Ende der Ladung muss mit einer roten Fahne gekennzeichnet sein, wenn es mehr als einen Meter überragt und
  • Kennzeichen und Beleuchtung dürfen nicht verdeckt sein!

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