Lars Redeligx (rechts), Vorsitzender der Geschäftsführung, und Pradeep Pinakatt, Kaufmännischer Geschäftsführer und Arbeitsdirektor der Flughafen Düsseldorf GmbH (Foto: Flughafen Düsseldorf / Mike Henning)
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Düsseldorf/Rhein-Kreis Neuss/Kreis Mettmann/Essen/Mülheim an der Ruhr. Der Aufsichtsrat der Flughafen Düsseldorf GmbH hat in seiner gestrigen Sitzung der Gesellschafterversammlung empfohlen, einen Antrag auf Änderung des laufenden Planfeststellungsverfahrens (PFV) zur Kapazitätserweiterung beim zuständigen Landesverkehrsministerium zu stellen. Die Gesellschafter des Flughafens sind dem Vorschlag gefolgt. Der Flughafen Düsseldorf erarbeitet jetzt zunächst einen Antragsentwurf, der mit Bitte um Prüfung und eine verfahrensrechtlich vorgesehene Antragsberatung dem Ministerium vorgelegt werden soll.

„Seit der ursprünglichen Antragstellung im Jahr 2015, als DUS noch Air Berlin Hub war, hat sich die Welt stark verändert. Die Corona-Pandemie hat strukturelle Veränderungen im Luftverkehr mit sich gebracht, deren Auswirkungen sich erst heute verlässlich einordnen und bewerten lassen. Unter diesem Blickwinkel haben wir das laufende Planfeststellungsverfahren neu bewertet“, erläutert Lars Redeligx, Vorsitzender der Flughafengeschäftsführung. „Im Ergebnis haben wir uns dazu entschlossen, einen Änderungsentwurf zu unserem Antrag vorzulegen, der den veränderten Rahmenbedingungen Rechnung trägt. Wir setzen darin auf ein smartes Wachstum innerhalb der bestehenden Kapazitätsgrenzen.“

Der vor acht Jahren gestellte Planfeststellungsantrag des Düsseldorfer Flughafens hatte im Kern eine Kapazitätserweiterung zum Ziel und neben der operativen Flexibilität das Thema Wachstum stark betont. Dabei sollte die heute gültige Kapazitätsobergrenze von 131.000 Bewegungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten wegfallen. Für den Flughafen hätte dies aufgrund der im Verfahrensverlauf vorgesehenen Abwägung voraussichtlich weitere Einschränkungen bei den in Düsseldorf ohnehin bereits sehr restriktiven Betriebsregelungen bedeutet. Das würde die Rahmenbedingungen für die am Standort ansässigen Airlines weiter erschweren.

Deutschland ist bei der „Recovery“ – also bei der Rückkehr auf das Vorkrisenniveau im Luftverkehr – eines der Schlusslichter in Europa. Ein Grund hierfür ist der Wegfall vieler innerdeutscher Flüge – auch vor dem Hintergrund des Klimaschutzes, der enorm an Bedeutung gewonnen hat. Hinzu kommen im europäischen Vergleich Standortnachteile durch hohe staatliche Abgaben, wie zum Beispiel die Luftverkehrsabgabe und hohe Gebühren für Flugsicherungs- oder Sicherheitsaufgaben. Gleichzeitig zeigt sich nach der Pandemie ein ungebrochenes Interesse der Menschen am Fliegen in den Urlaub, zu Freunden und Familie oder zu wichtigen Geschäftsterminen im Ausland. Die aktuelle, langfristige Verkehrsprognose des Bundes bestätigt die langfristigen Wachstums-Chancen im Luftverkehr.

„Smart zu wachsen, heißt für uns, einen Weg zu gehen, auf dem wir innerhalb der bereits heute genehmigten Kapazität flexibel wachsen“, so Lars Redeligx zum Kern des Änderungsentwurfs. „Das erreichen wir durch die Verschiebung von Bewegungskontingenten zugunsten des Linien- und Charterverkehrs. So optimieren wir bedarfsgerecht die Auslastung für mehr Mobilität in der Region und benötigen keine Betriebsgenehmigung für zusätzliche Starts und Landungen. Das bedeutet eine verlässliche Kapazitätsobergrenze für die Anwohner. Gleichzeitig brauchen wir bei der Abwicklung des Flugverkehrs ein adäquates Maß an Flexibilität und wettbewerbsfähige Betriebsregeln – selbstverständlich unter Wahrung des Angerland-Vergleichs.“

Smartes Wachstum umfasst darüber hinaus, dass die Fluggesellschaften größere Maschinen einsetzen und die Auslastung optimieren. Dadurch können bei gleicher Anzahl von Flügen mehr Menschen befördert werden. Außerdem wird der Flughafen den Ansprüchen des Umwelt- bzw. Klimaschutzes und seiner Nachbarschaft gerecht. Das gelingt zum Beispiel, indem der Airport im Rahmen seiner Entgeltordnung den Einsatz moderner und emissionsarmer Maschinen fördert.

Pradeep Pinakatt, kaufmännischer Geschäftsführer und Arbeitsdirektor des Flughafens betont: „Mit unserem Ansatz des smarten Wachstums bringen wir drei zentrale Punkte miteinander in Einklang. Das sind zum einen die Zukunftsperspektive für unser Unternehmen sowie für die am Flughafen beschäftigten Menschen und die Region Rhein-Ruhr. Zum anderen sind es die stabilen operativen Rahmenbedingungen für die Fluggesellschaften hier am Standort und natürlich auch die Interessen unserer Anwohner bzw. der Schutz der Umwelt.“

Auf Basis des heute erfolgten Gremienbeschlusses wird der Flughafen dem Landesverkehrsministerium zunächst die beabsichtigte Antragsänderung ankündigen. Im zweiten Schritt erarbeitet der Airport in den nächsten Wochen den Entwurf für die Antragsänderung, der mit Bitte um Prüfung und eine verfahrensrechtlich vorgesehene Antragsberatung der Planfeststellungsbehörde vorgelegt wird. Das Ministerium wird daran anschließend die weiteren Verfahrensschritte festlegen sowie Art und Umfang weiterer einzureichender Unterlagen bestimmen. Auf dieser Basis wird der Airport der Planfeststellungsbehörde den konkreten Änderungsantrag samt weiterer Unterlagen vorlegen.

InfoKlick: Informationen zum Antrag auf Änderung des laufenden Planfeststellungsverfahrens

Großer Erfolg der Anwohner, des Städtebündnisses und der Bürger-Initiativen

Die Anwohner, das Städtebündnis und die Bürger-Initiativen haben einen großen Erfolg erzielt: Der Flughafen Düsseldorf zieht den aussichtslosen Antrag auf noch mehr Flugbewegungen zurück. „Dies ist ein riesiger Erfolg unseres acht Jahre dauernden Kampfes“, erklärt der Vorsitzende von Kaarster gegen Fluglärm, Werner Kindsmüller in einer ersten Stellungnahme.

Der Flughafen Düsseldorf zieht damit die Notbremse,  bevor – wie in Frankfurt – schärfere Einschränkungen des Nachtflugbetriebs verfügt werden. Diese Verschärfungen der Nachtflugbestimmungen, die in Düsseldorf weit laxer sind als z.B. in Frankfurt sind aber zwingend notwendig, um dem Hauptinteresse der Anwohner, Nachtruhe und Gesundheit, zu genügen. Die derzeitigen Regelungen lassen viel zu viel Spielräume, die dazu führen, dass kaum eine Nacht so ist wie verfügt. Der Rückzug macht Sinn, aber die Anwohner werden sehr wachsam verfolgen, ob es sich nicht um ein trojanisches Pferd handelt.

Weiterhin beharrt der Flughafen auf einer Flexibilisierung der Betriebsgenehmigung. Dazu Christoph Lange, 1. Vorsitzender der BÜRGER GEGEN FLUGLÄRM und rechtlicher Vertreter von rd. 30.000 der 40.000 Einwender: „Wenn mit der Flexibilisierung gemeint ist, beide Landebahnen mehr oder weniger beliebig nutzen zu können, so ist auch das nicht akzeptabel. Die Behauptung, dass dadurch Verspätungen abgebaut werden können, gilt nur dann, wenn dies Verspätungen sind, die mit der Kapazität der Landebahnen zusammenhängen. Das ist jedoch nur zum Teil der Fall. Planungs-, Abfertigungs- oder Flugsicherungsengpässe lassen sich dadurch nicht beheben. Damit die Flexibilisierung nicht durch die Hintertür doch wieder mehr geplante Flüge erzeugt, muss die Kontrolle bei den Behörden liegen.“

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