Frank Stache (Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V.), Rolf Meißler (Schiedsmann), Sabine Beier (Rechtsservice der Stadt Wesel), Bürgermeisterin Ulrike Westkamp, Jörg Thelen (Schiedsmann), Jutta Kiefer (Schiedsfrau), Margret Radsak (Schiedsfrau) und Bernhard Tepass (Schiedsmann) (Foto: privat)
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Wesel. Als Dank und Zeichen der Wertschätzung hat die Stadt Wesel die ehrenamtlichen Schiedspersonen aus Wesel in die Gaststätte Feldmarker Eck eingeladen. Bei Kaffee und Kuchen tauschten sich die bewährten Streitschlichter mit Bürgermeisterin Ulrike Westkamp und Sabine Beier vom Rechtsservice der Stadt Wesel aus.

Für Bürgermeisterin Ulrike Westkamp leisten Schiedspersonen einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag. „Mit ihrem Engagement tragen sie zum sozialen Frieden bei. Darüber hinaus entlastet ihre Arbeit die Gerichte“, sagte die Bürgermeisterin.

Vor allem bei kleineren zivil- und strafrechtlichen Streitigkeiten helfen Schiedsfrauen und Schiedsmänner den Beteiligten, ihre Auseinandersetzung unbürokratisch und kostengünstig beizulegen. Sie zeichnen sich durch ihre Gabe aus, zuhören zu können. Dabei gehen sie auf die Betroffenen ein, unabhängig von deren Anliegen.

In bestimmten Streitfällen müssen Personen zum Schiedsamt. Solche Streitfälle werden als Privatklagesachen bezeichnet. Das sind Straftaten, bei denen die Staatsanwaltschaft nur dann Anklage erhebt, wenn sie ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung sieht. Sieht sie kein öffentliches Interesse, verweist sie Bürger*innen, die Strafanzeige erhoben haben, auf den Privatklageweg. Diese Bürger*innen können sich mit einer Klage an ein Strafgericht nur dann wenden, wenn zuvor eine außergerichtliche Versöhnung gescheitert ist. Beispiele sind unter anderem Hausfriedensbruch, Beleidigung oder Bedrohung.

Der große Vorteil gegenüber den meisten Gerichtsprozessen ist, dass die Verfahrenszeit deutlich kürzer ist. Zudem ist eine Schlichtungsverhandlung günstig.

Das Stadtgebiet von Wesel ist in sechs Schiedsamtsbezirke eingeteilt. Die Schiedspersonen wohnen innerhalb ihres Amtsbezirkes. Sie kennen sich daher in der Regel mit den örtlichen Gegebenheiten und Gepflogenheiten besser aus als das Amtsgericht. Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt.

Wer mehr zum Amt der Schiedsperson erfahren möchte, findet Informationen (zum Beispiel zuständige Schiedspersonen) auf der städtischen Homepage unter www.wesel.de/schiedsamt.

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