V.l.: Lebensmittelkontrolleur Georg Schlechtriem und Amtsleiter Dr. Frank Schäfer beim Einsatz anlässlich des Opferfests (Foto: Rhein-Kreis Neuss)
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Rhein-Kreis Neuss. Beim diesjährigen „Kurban-Bayram“, dem Opferfest der Muslime, fanden wieder Opferschlachtungen an vier Schlachtstätten in Grevenbroich und Rommerskirchen statt. Dr. Frank Schäfer, Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes, war drei Tage lang mit seinem Team vor Ort, um die gesetzlich vorgeschriebenen Schlachttier- und Fleischuntersuchungen der Schafe und Rinder durchzuführen. Die Veterinäre und Fleischkontrolleure überwachten ebenfalls, dass die tierschutzrechtlichen Vorschriften eingehalten wurden. An den drei Tagen wurden insgesamt 1 200 Schafe und 18 Rinder geschlachtet.

Zu dem Team gehörten neben dem Amtsleiter der Tierarzt Christoph Dorsemagen und die drei Fleischkontrolleure Thomas Tillenburg, Simon Fußangel und Jochen Ridders-Wolf. Außerdem waren der Lebensmittelkontrolleur Georg Schlechtriem und der praktische Tierarzt Jens Dyckers, der erneut für eine Mitarbeit gewonnen werden konnte, im Einsatz.

Dr. Schäfer berichtet: „Unsere Überwachungsaufgaben an Kurban-Bayram stellen uns jedes Jahr vor große Herausforderungen. Aber dank des Fleißes und der enormen Einsatzbereitschaft des Teams ist es uns auch dieses Jahr wieder gelungen, alle Anforderungen zu erfüllen.“ Der Einsatz sei ohne besondere Zwischenfälle verlaufen. Für ihn war das Opferfest 2023 das letzte seiner Dienstzeit, da im nächsten Jahr die Freistellungsphase seiner Altersteilzeit beginnt.

Der Amtsleiter erinnert sich: „Mein erstes Kurban-Bayram war 1989, damals noch beim Kreis Mettmann. Das diesjährige ist für mich das 30. Opferfest, an dem ich aktiv teilgenommen habe. Und es war nicht immer so ruhig wie dieses Jahr. Ich erinnere mich an endlose erhitzte Diskussionen wegen des Schächtverbotes, an wildgewordene Schlachttiere und widrige Wetterverhältnisse. In einem Jahr fiel Kurban-Bayram sogar auf Silvester und wir standen bei Schneeregen den ganzen Tag in der Kälte.“ Ebenfalls auf jahrelange Erfahrung blicken die beiden Kollegen Georg Schlechtriem und Jochen Ridders-Wolf zurück. Beide haben bereits mehr als 30 Opferfeste erlebt.

Zum Hintergrund: Mit der Untersuchung der lebenden Tiere und der Fleischuntersuchung, insbesondere der inneren Organe, nach der Schlachtung wird sichergestellt, dass nur gesundheitlich unbedenkliches Fleisch in den Verkehr gebracht wird. Die tierschutzrechtlichen Vorschriften betreffen den Umgang mit den Schlachttieren und insbesondere das Betäubungsgebot. In Deutschland muss jedes warmblütige Tier vor der Schlachtung fachgerecht betäubt werden; das sogenannte Schächten ist verboten. Auch die Entsorgung von Schlachtabfällen ist gesetzlich geregelt.

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