Karsten Ludwig (Foto: Bündnis 90/ Grüne)
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Krefeld. Die Krefelder Stadtverwaltung hat heute bekannt gegeben, dass sie dem Stadtrat empfiehlt, in seiner Sitzung am 06. September das verschärfte Alkoholverbot aufzuheben und den Alkohol- und Drogenkonsum nur im unmittelbaren Umfeld zu Eingangsbereichen von Kindergärten, Spiel- und Bolzplätzen, Spielpunkten, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen oder Kultureinrichtungen zu verbieten. Karsten Ludwig, der gegen das Alkoholverbot in Krefeld geklagt hat, zeigt sich erleichtert und erfreut über die Entscheidung der Stadtverwaltung.

Ludwig hat sich gemeinsam mit seiner Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen von Anfang an für eine rechtssichere und differenzierte Lösung zum Alkoholverbot eingesetzt. „Das bestehende Verbot im direkten Umfeld von Einrichtungen für Kinder und Jugendliche war ausreichend – ungenügend war allein die Durchsetzung bestehender ordnungsrechtlicher Instrumente und Regelungen“, so Ludwig.

Die Stadtverwaltung habe nach Ansicht Ludwigs akzeptiert, dass ein flächendeckendes Verbot wie das seit März in Krefeld geltende Verbot höchstwahrscheinlich vom OVG Münster aufgehoben worden wäre.

Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge, der bereits erfolgreich die Rechtswidrigkeit des Alkoholverbots in Duisburg hatte feststellen lassen, hob die Bedeutung des Verfahrens hervor: „Verbote im öffentlichen Raum greifen in Grundrechte ein, sie müssen verhältnismäßig sein Das war bei der neuen Regelung nicht der Fall. Eine Kommune kann einzelne Rechtsverstöße ahnden, darf aber kein pauschales Verbot vorsehen. Das hat die Stadt nun einsehen müssen.“

“Ich freue mich über die Entscheidung der Stadt Krefeld, das Alkoholverbot zurückzuziehen und sich auf rechtssichere und wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der Krefelder Innenstadt zu beschränken. Ich möchte jedoch betonen, dass Spott oder Hohn über die Stadtverwaltung unangebracht sind: Wir alle in Rat und Stadtverwaltung wollen die Situation in der Krefelder Innenstadt verbessern. Ich bin erleichtert, dass wir nun mit aller Kraft an der Umsetzung der wirksamen Maßnahmen des Stärkungspakets Innenstadt arbeiten können”, sagt Ludwig.

Die Entscheidung der Stadt Krefeld, das Alkoholverbot zurückzuziehen, unterstreicht die Wichtigkeit von rechtssicheren Regelungen und einer konsequenten Durchsetzung bei ordnungsrechtlichen Maßnahmen.

“Ich möchte mich bei allen Unterstützerinnen und Unterstützern bedanken, die in den letzten Monaten ihre Stimme gegen das großflächige Alkoholverbot erhoben haben und mich durch Zuspruch und Beistand bei meiner Klage unterstützt haben”, so Ludwig abschließend.

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