Jens Spahn MdB (Foto: Maximilian König)
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Berlin/Rhein-Ruhr. Wann hat zuletzt ein Gesetz so großen Unmut im Land ausgelöst, wie das Heizungsgesetz der Ampel? Ich kann mich an keines erinnern. Erst hat die Ampel-Regierung monatelang gestritten, dann peitschte sie das Gesetz ohne echte Beratung durch den Bundestag. Das Bundesverfassungsgericht zog zwischenzeitlich die Notbremse. Die Kritik von Experten und aus den Fach-Verbänden blieb, ist umfassend, wurde aber nicht gehört.

Nun ist das „GEG“ beschlossen, doch der Unmut bleibt. Und für die Bürgerinnen und Bürger fängt der Ärger erst richtig an. Das Heizungsgesetz von Wirtschaftsminister Robert Habeck weist fundamentale Schwächen auf. Zu sehr hohen Kosten wird maximale Unsicherheit produziert und ein minimales Ergebnis für den Klimaschutz erreicht.

Erstens: Für viele Bürgerinnen und Bürger wird das Heizungsgesetz schlicht unbezahlbar sein. Studien zeigen: Eigenheimbesitzer haben oft ein Vermögen von maximal 30.000 Euro. Die Kosten für die Sanierung werden die finanziellen Möglichkeiten von vielen übersteigen. Doch zur staatlichen Förderung hat die Bundesregierung bisher nur allgemeine Eckpunkte vorgelegt. Daraus resultiert eine finanzielle Unsicherheit, die das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Verlässlichkeit und Planbarkeit der Auswirkungen zerstört.

Zweitens: Die Ampel geht den zweiten Schritt vor dem ersten. Bevor feststeht, wie die Wärmeversorgung in der jeweiligen Kommune künftig ausgestaltet werden kann, macht die Bundesregierung staatliche Vorgaben zur individuellen Anschaffung von neuen Heizungsanlagen. Richtig wäre gewesen, die kommunale Wärmeplanung vorzuziehen. Wer glaubt, dass über 10.000 Kommunen in Deutschland bis Ende 2028 eine entsprechende Wärmeplanung beschlossen und umgesetzt haben können, lebt in einer anderen Welt.

Drittens: Statt auf Technologieoffenheit setzt die Ampel vor allem auf Wärmepumpen. Das ist einseitig und für viele Gebäude nur die zweitbeste Lösung. Bei gut isolierten Neubauten mit Fußbodenheizung können Wärmepumpen sehr sinnvoll sein – zumindest, wenn der Strom nicht mehr aus Kohlekraftwerken kommt. Für ältere Gebäude dagegen wächst der Sanierungsaufwand schnell in ungeahnte Höhen. Dann kann eine (teils) mit Wasserstoff betriebene Gasheizung, eine mit erneuerbarem Sprit betriebene Ölheizung oder Pellet-Heizungen die bessere Lösung sein. Doch diesen Technologien legt die Ampel bewusst Steine in den Weg.

Viertens: Die Ampel ist bei entscheidenden Fragen im Blindflug. Sie kann weder genauer beziffern, welcher Aufwand und welche Kosten auf die Bürgerinnen und Bürger zukommen, noch kann sie darlegen, wie viel CO2 bei alldem eingespart werden soll. Für die Akzeptanz ist das fatal. Die Bürgerinnen und Bürger haben schließlich nicht vergessen, dass die Ampel mitten in der Energiekrise drei sichere und klimaneutrale Kernkraftwerke abgeschaltet hat. Berechnungen zeigen: die drei Kernkraftwerke länger laufen zu lassen, hätte bis 2030 mindestens so viel CO2 eingespart wie das Heizungsgesetz.

Als CDU haben wir uns zu dem Heizungsgesetz klar positioniert. Es wäre richtig gewesen, die Umstellung auf klimaschonende Heizungen so zu belassen, wie es bereits von der unionsgeführten Bundesregierung beschlossen worden war: Mit einer angemessenen Förderung der privaten Haushalte und einer CO2-Bepreisung, die Kosten für Öl und Gas sukzessive teurer macht, und den Einbau alternativer, CO2–freier Heizungen damit wirtschaftlich immer attraktiver. So hätte der Staat den Eigenheimbesitzern die Freiheit eingeräumt, sich selbst für eine Technologie zu entscheiden und Raum für neueste technologische Entwicklungen gelassen.

Wir lehnen das Heizungsgesetz ab und werden es bei Regierungsübernahme zurücknehmen. Ja, auch unser Ziel ist Klimaneutralität bis zum Jahr 2045. Doch unser Weg ist ein anderer: Wir wollen Anreize schaffen, Technologieoffenheit gewährleisten und setzen auf marktwirtschaftliche Instrumente, insbesondere einen CO2-Preis mit sozialem Ausgleich. Die Bundesregierung setzt auf Verbote, Bürokratie und staatliche Vorgaben. So ist das Heizungsgesetz der Ampel zu einem Vertrauensverlust-Gesetz geworden.

 

Ein KlarKlick von Jens Spahn MdB, Wahlkreis 124: Steinfurt I – Borken I, Stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag für Wirtschaft, Klima und Energie 

Anmerkung der Redaktion: Unter KlarKlick versteht die LokalKlick-Redaktion Gastkommentare, die zur gesellschaftlichen Diskussion führen. Sie geben nur die Meinung des Gastkommentatoren wieder und sind nicht unbedingt die Meinung der Redaktion.

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