Illegales Geldspielgerät (Foto: Polizei)
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Duisburg. Im Rahmen eines Schwerpunkteinsatzes haben Polizei, Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Duisburg, Hauptzollamt Duisburg sowie Steuerfahnder in der Nacht von Freitag (17. November) auf Samstag (18. November) Gewerbeobjekte im Duisburger Stadtgebiet kontrolliert.

Bereits beim ersten Objekt auf der Schlachthofstraße hatten die Einsatzkräfte den richtigen Riecher: Unbekannte hatten in einem Lagerraum eine illegale Schankwirtschaft eingerichtet, in der drei nicht zugelassene Geldspielgeräte standen und sich 16 Personen aufhielten. Weil es in dem Raum nach Marihuana roch, schauten die Beamten genauer hin und entdeckten bei drei Gästen kleinere Mengen Cannabis. Die Spielautomaten und die Betäubungsmittel stellten die Polizisten sicher und leiteten Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und des Verdachts der Teilnahme und des Ausrichtens illegalen Glückspiels ein. Weil das Gewerbe nicht angemeldet war, stellten Steuerfahnder zwei Kassenautomaten, ein weiteres Spielgerät und Rechnungsunterlagen sicher. Nachdem die Einsatzkräfte das Lokal geräumt hatten, versiegelte das Bürger und Ordnungsamt den Betrieb und leitete ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.

Auf der Baustraße bot sich den Beamten ein ähnliches Bild: Auch in diesem Objekt stand ein unerlaubtes Geldspielgerät. In dem Betrieb wurden zahlreiche alkoholische Getränke aufgefunden, obwohl der Betreiber nicht im Besitz einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis ist. Nachdem die Polizisten auch diesen Automaten sichergestellt hatten, wurde der Betrieb durch das Bürger- und Ordnungsamt geschlossen und versiegelt. Den Betreiber erwartet ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Veranstaltung eines illegalen Glückspiels.

Im letzten Betrieb auf der Dieselstraße trafen die Netzwerkpartner 18 Personen an. Auch hier stellten die Einsatzkräfte zwei Geldspielgeräte sicher. Weil eine Bedienung angab nur eine Probeschicht zu absolvieren, schrieben die Polizisten einen Bericht an das Hauptzollamt Duisburg (Finanzkontrolle Schwarzarbeit). Das Bürger- und Ordnungsamt ahndete Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz und stellte einen verschlossenen Notausgang fest. Gegen den Betreiber der Gaststätte leiteten die städtischen Mitarbeiter aus diesen Gründen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.

Die Bekämpfung der Clankriminalität ist einer der Schwerpunkte der nordrhein-westfälischen Landesregierung. Damit unterstreichen die beteiligten Behörden die Null-Toleranz-Strategie gegenüber Personen, die zumeist in bandenähnlichen Strukturen mit ihren Aktivitäten gegen geltendes Recht verstoßen. (ots)

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