So sieht die neue Hundesteuermarke 2024 aus, die mit den Bescheiden verschickt wird (Foto: © Stadt MG)
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Mönchengladbach. In diesem Jahr erhalten alle Hundehalter*innen in Mönchengladbach für ihre angemeldeten Hunde mit den Jahresbescheiden eine neue Steuermarke, die ab sofort alleinige Gültigkeit besitzt. Die neuen Steuermarken gelten bis 2029 und werden kostenfrei zur Verfügung gestellt, da der Hund diese verpflichtend tragen muss, wenn er sich außerhalb des eigenen Grundstücks aufhält. Ein Verstoß gegen diese Tragepflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Außendienstmitarbeiter der Stadt und insbesondere der kommunale Ordnungs- und Servicedienst (KOS) werden ab Februar verstärkt das Tragen der aktuell gültigen Hundesteuermarken überprüfen.

Die Jahresbescheide werden ab Montag, 8. Januar, an die 14.761 Hundehalter in Mönchengladbach versandt. Die Steuer ist wie jedes Jahr zum 15. Februar fällig. Sofern der Stadtkasse hierfür bislang kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde bzw. wird, ist die Steuer zum Fälligkeitstermin unter Angabe des Kassenzeichens zu zahlen. Ein Formular für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats kann auf der Internetseite der Stadt unter www.stadtmg.de/sepamandat heruntergeladen werden.

Hunde, die bisher nicht versteuert werden, sind unverzüglich vom Halter beim Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben anzumelden. Auch nicht steuerbare Hunde, wie etwa aus ausschließlich beruflichen Gründen oder gewerblich gehaltene Hunde, sind anzumelden und erhalten eine aktuelle Steuermarke. Die Anmeldung kann online auf der Internetseite der Stadt unter www.stadtmg.de/fb22_hund erfolgen. Dort erhalten Sie die aktuellen Formulare auch zum Download. Zu beachten ist, dass die digitale Anmeldung nur noch mit der Ausweis-App und nicht mehr -wie bisher- durch Upload des Personalausweises komplett online erfolgen kann.

Bereits seit 13 Jahren wurde die Hundesteuer in Mönchengladbach nicht mehr erhöht. Sie beträgt weiterhin jährlich 138 Euro, wenn nur ein Hund gehalten wird. Sobald zwei Hunde gehalten werden, beträgt sie je Hund 165,60 Euro und bei drei oder mehr Hunden steigt der Betrag auf 207 Euro pro Jahr und Hund. Für das Halten gefährlicher Hunde oder sogenannter Kampfhunde werden erheblich höhere Beträge fällig.

Ab- und Anmeldungen, Ermäßigungsanträge und sonstige Änderungsmitteilungen, die ab Ende November 2023 eingegangen sind, konnten bei der Erstellung der Jahresbescheide nicht mehr berücksichtigt werden. Diese werden zeitnah abgearbeitet, so dass die entsprechenden Änderungsbescheide bis Anfang Februar 2024 ergehen und neue Hundehalter bis dahin ebenfalls den Hundesteuerbescheid mit der Steuermarke erhalten sollten.

Fragen zur Hundesteuer beantworten die Mitarbeiter*innen des Bürgertelefons unter der Telefonnummer 02161 25-54321. Die Mitarbeiter*innen des Fachbereichs Steuern und Grundbesitzabgaben sind unter der E-Mail-Adresse steuern@moenchengladbach.de zu erreichen.

Nach Bekanntgabe der Jahresbescheide 2024 kann es in den nächsten Wochen bei der Kontaktaufnahme aufgrund der erwarteten Vielzahl von Anfragen zu Wartezeiten kommen. Hierfür bitte die Stadtverwaltung schon jetzt um Verständnis.

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