Über 33,2 Millionen Euro an Landesmitteln zur Wohnraumförderung hat der Rhein-Kreis Neuss im Jahr 2023 bewilligt. Bau, Erwerb oder Modernisierung wurden damit gefördert (Foto: GettyImages-951700842)
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Rhein-Kreis Neuss. Über 33,2 Millionen Euro an Landesmitteln zur Wohnraumförderung hat der Rhein-Kreis Neuss 2023 bewilligt, mehr als doppelt so viel wie im Jahr zuvor. Damit wurden Bau, Erwerb oder Modernisierung von insgesamt 124 Wohneinheiten an Rhein, Erft und Gillbach unterstützt. Diese Bilanz zog jetzt die Wohnraumförderung des Kreises. „Wir leisten somit einen wichtigen Beitrag zur Schaffung von preisgünstigem Wohnraum, und dieses Thema hat für uns einen sehr hohen Stellenwert“, so Landrat Hans-Jürgen Petrauschke.

Die Mittel von 33,2 Millionen Euro verteilen sich auf den Erwerb von 26 Eigenheimen mit rund 5,1 Millionen Euro, den Neubau eines Eigenheims mit rund 266 000 Euro sowie den Neubau von 76 Mietwohnungen mit 25,1 Millionen Euro Fördervolumen. Zur Modernisierung von 21 Mietwohnungen und Eigenheimen konnten 2,5 Millionen Euro verausgabt werden. Aus der Sonderförderung „Mieterstrom“ wurden 140 000 Euro bewilligt.

Die 2023 bewilligten Fördermittel verteilen sich wie folgt auf die Kommunen im Rhein-Kreis Neuss – Dormagen: 17,2 Millionen Euro (für 2024 bereits beantragt: 39,5 Millionen), Grevenbroich: 189 000 Euro (9,7 Millionen), Jüchen: 521 000 Euro (456 000), Kaarst: 1,3 Millionen Euro (eine Million), Korschenbroich: null Euro (null), Meerbusch: 715 000 Euro (13 Millionen), Neuss: 13,2 Millionen Euro (16,5 Millionen), Rommerskirchen: 131 000 Euro (null).

Im Jahr 2022 waren 15,3 Millionen Euro für den Wohnungsbau bewilligt worden. Für 2024 liegen bereits Förderanträge unter anderem für den Neubau von 159 Mietwohnungen sowie die Modernisierung von 290 Mietwohnungen mit einem voraussichtlichen Volumen von insgesamt 79,5 Millionen Euro vor. Den sogenannten Zuteilungserlass erhält die Wohnraumförderung des Rhein-Kreises Neuss voraussichtlich Ende Februar. Bis dahin ist die zugeteilte Höhe unbekannt. Sollten die Mittel nicht ausreichen, werden monatlich weitere Bedarfe dem zuständigen Landesministerium gemeldet. In der Vergangenheit wurden diese in der Regel nachbewilligt.

Die Wohnraumförderung des Rhein-Kreises Neuss berät interessierte Bauherren. Die Telefonnummer lautet 0 21 81/601 63 63, die E-Mail-Adresse wohnungswesen@rhein-kreis-neuss.de.

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