(Foto: Polizei Oberhausen)
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Oberhausen. Zur Kategorie “Kreativ, aber leider nicht erlaubt” kann ein Einsatz vom gestrigen Mittwochnachmittag (17.01.) in Oberhausen gezählt werden: Gegen 14:50 Uhr befuhr eine Funkstreifenwagenbesatzung die Teutoburger Straße im Stadtteil Heiden. Staunend sahen sie einen 40-jährigen Verkehrsteilnehmer, der mit einem E-Scooter auf dem dortigen Fahrradschutzstreifen unterwegs war. Die “Do it yourself” bzw. selbstgebaute Sitzmöglichkeit war so wenig erlaubt, wie ein Fehlen des Versicherungskennzeichens an dem E-Scooter.

Das einzige Positive an der Verkehrskontrolle war ein durchgeführter (THC-) Drogenvortest bei dem 40-Jährigen, der u.a. stark gerötete Augen hatte. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und neben einer Strafanzeige ein Bericht ans Straßenverkehrsamt gefertigt. (ots)

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