(Foto: Stadt Geilenkirchen)
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Geilenkirchen. Am Dienstag, dem 20.02.2024 hat der Ausschuss für Bildung, Soziales, Sport und Kultur über eine mögliche Zentrale Landeseinrichtung zur Unterbringung von geflüchteten Menschen (ZUE) in Geilenkirchen beraten. Die Verwaltung schlug im Sinne einer frühzeitigen transparenten Informationspolitik vor, gemeinsam mit der Bezirksregierung Köln eine öffentliche Informationsveranstaltung durchführen. Eine Entscheidung über die Durchführung einer solchen Veranstaltung wird in der nächsten Ratssitzung am 6. März getroffen. Ob letztendlich eine ZUE in Geilenkirchen gebaut wird, soll erst nach der Information der Bürgerinnen und Bürger entschieden werden. Die Verwaltung wolle die Einrichtung einer ZUE allerdings bereits jetzt schon positiv begleiten.

Aber Wieso?

Die Stadt Geilenkirchen betreut und versorgt aktuell 624 geflüchtete Menschen (Stand: 06.02.2024). Knapp 220 davon wohnen derzeit in 5 städtischen Gemeinschaftsunterkünften und ca. 440 in 100 angemieteten privaten Wohnungen im gesamten Stadtgebiet. Da die Stadt nach wie vor in der Aufnahmeverpflichtung steht und die zur Verfügung stehenden Unterkünfte in absehbarer Zeit nicht mehr ausreichen werden, wurden im vergangenen Jahr bereits konkrete Vorschläge zur Schaffung neuer Unterbringungsmöglichkeiten unterbreitet und diskutiert. Das insbesondere vor dem Hintergrund, das in diesem und in den nächsten Jahren weiterhin mit mehreren hunderten geflüchteten Menschen zu rechnen ist, die in der Stadt aufzunehmen sind. Zu konkreten Entscheidungen kam es bislang jedoch nicht.

Da die Situation des begrenzten Wohnraumes immer mehr Kommunen im Land trifft, hat die Landesregierung Ende letzten Jahres die Initiative ergriffen, die Kapazitäten in den Landeseinrichtungen zu erhöhen bzw. solche neu zu schaffen. Die Bezirksregierung Köln hatte am 30.10.2023 die Kommunen zu einer Video-Konferenz eingeladen, um die aktuelle Flüchtlingssituation und insbesondere die damit verbundenen vielschichtigen Belastungen in den Kommunen zu erörtern. Hierbei ging Regierungspräsident Dr. Wilk u. a. auch auf die Bemühungen des Landes NRW ein, die Plätze in den zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) des Landes weiter auszubauen. Das Land sei weiterhin auf der Suche nach Immobilien, die geeignet seien, um dort solche Einrichtungen aufzubauen. Da diese ZUE mindestens für die Aufnahme von 350 Personen ausgelegt sein sollten, sucht das Land seither Freiflächen mit einer Größe von mindestens 8.000 m². Hierauf würde das Land dann Mobilbauten errichten, die mit einer umfassenden Infrastruktur ausgestattet sind.

Und was hat die Stadt Geilenkirchen davon?

  1. Kosten für die Unterkunft

Seit mehreren Monaten versuchen Verwaltung und Rat eine Lösung für das Unterbringungsproblem zu finden. Zuletzt habe man über einen Neubau und Containerunterkünfte diskutiert. Dafür hatte man Kosten von ca. 2-4 Mio. Euro je nach Variante kalkuliert. Entscheidet sich Geilenkirchen für eine ZUE übernimmt das Land sämtliche Kosten für die Erschließung der Fläche, den Bau der Anlage und die Betreuung und Versorgung der untergebrachten Menschen. So könnte der städtische Haushalt nicht nur um Investitionssummen in Millionenhöhe entlastet werden, sondern langfristig auch bestehende Mietverhältnisse für die Unterbringung von Geflüchteten beendet werden.

  1. Das Grundstück

Das zur Rede stehende Grundstück liegt an der Landstraße zwischen Hochheid und Tripsrath. Dieses wird dem Land nur für eine begrenzte Dauer zur Verfügung gestellt. Dafür erhält die Stadt monatliche Pachtzahlungen. Das Grundstück bleibt also weiterhin im Eigentum der Stadt. Außerdem übernimmt das Land die Erschließungskosten, sodass die Stadt nach Ablauf des Pachtvertrages – wenn das Grundstück später z. B. gewerblich genutzt werden soll – nicht selbst bezahlen muss.

  1. Aufnahmeverpflichtung der Stadt erhöht sich nicht

Die untergebrachten Menschen werden 1:1 auf die Aufnahmeverpflichtung der Stadt angerechnet, d. h. es kommen nicht mehr Personen nach Geilenkirchen, als die Stadt ohnehin aufnehmen müsste. Für die Personen die aktuell nach Geilenkirchen kommen, gibt es jedoch so gut wie keine Unterbringungsmöglichkeiten mehr. Im schlimmsten Fall müsste die Verwaltung daher auf städtische Turnhallen oder Bürgerhäuser zurückgreifen. Dies wolle die Verwaltung in jedem Fall verhindern.

  1. Entlastung des städtischen Personals

Betreuung und Versorgung der Menschen würden in der Einrichtung stattfinden und wären nicht von der Stadt zu leisten. Die ZUE gewährleistet eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung auf der Grundlage der Richtlinien des Landes über die Organisation und Betreuung von Aufnahmeeinrichtungen. Das heißt es gibt ein Catering, soziale Betreuung, einen Sicherheits- sowie einen Sanitätsdienst. Dazu gehört, dass die aufgenommenen Kinder und Jugendlichen nicht der Schulpflicht unterliegen und keinen Anspruch auf einen Kita- oder Schulplatz haben.

Im Gegensatz zu den derzeit der Stadt dauerhaft zugewiesenen Geflüchteten unterliegen die Bewohnerinnen und Bewohner der ZUE einer gesetzlich befristeten Aufenthaltsdauer und werden von dort aus in andere Kommunen weitergeleitet. Da die Personen dennoch meldepflichtig sind, werden sie bei den Schlüsselzuweisungen – also den Geldern, die eine Kommune vom Land erhält – weiterhin berücksichtigt. Durch einen stetigen Austausch mit der ZUE, müssen die Personen dennoch nicht persönlich im Bürgerbüro vorsprechen. Somit gehen keine Terminkapazitäten aufgrund hoher Fluktuation in der ZUE verloren.

Insgesamt muss die Stadt also weder personell noch finanziell für die sonst erforderliche Betreuung aufkommen.

Fazit:

Mit einer ZUE in Geilenkirchen könnte die Stadt nicht nur die ansonsten notwendigen Investitionen in Millionenhöhe einsparen, sondern ihre angespannte Haushaltssituation durch zusätzliche Pachteinnahmen und eine Entlastung des überstrapazierten Personals verbessern.

Wenn der Rat dem Vorschlag der Verwaltung am 6. März folgt, wird eine detaillierte Informationsveranstaltung organisiert, um die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig und transparent in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Erst danach entscheidet die Politik im Sinne der Bürgerinnen und Bürger darüber, ob die ZUE verwirklicht wird.

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