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Essen/Ruhrbistum. Alle Betroffenen von sexualisierter Gewalt im Bistum Essen erhalten in diesen Tagen einen Brief, der über die Wahl des nächsten Betroffenenbeirats informiert. Die Wahl findet zwar erst im November statt – aber wer sich in der nächsten dreijährigen Wahlperiode in dem Gremium engagieren möchte, kann sich ab sofort melden.

Das Bistum Essen lädt alle Betroffenen von sexualisierter Gewalt in seinen Einrichtungen dazu ein, sich im nächsten Betroffenenbeirat zu engagieren. Der neue Beirat wird am 26. November gewählt. Alle beim Bistum registrierten Betroffenen erhalten in diesen Tagen per Post eine Einladung, sich als Kandidatin oder Kandidat zur Wahl zu stellen. Für die eigentliche Wahlveranstaltung erhalten alle Betroffenen dann nach den Sommerferien eine eigene Einladung.

Bei einem Treffen im vergangenen September hatten sich die Betroffenen mit Bischof Franz-Josef Overbeck auf die konkreten Grundlagen der künftigen Beiratsarbeit verständigt. Dabei wurde nicht nur vereinbart, dass der neue Beirat sieben Mitglieder umfassen soll, die von allen anerkannten Betroffenen direkt gewählt werden. Vielmehr umfasst die Verständigung auch die Zusage einer Geschäftsstelle samt einer Referentin sowie eines jährlichen Budgets von 90.000 Euro zur Finanzierung der Beiratsarbeit. Die Geschäftsstelle wurde zwischenzeitlich in neuen Räumen am Rande der Essener Innenstadt eingerichtet, in denen auch die Unabhängige Aufarbeitungskommission im Bistum Essen ihren Sitz hat. Claudia Marcinek ist dort als Referentin für Betroffenenarbeit tätig.

„Voraussetzung für eine Mitarbeit im Betroffenenbeirat ist die Bereitschaft zur kritischen, konstruktiven Auseinandersetzung mit den Themen Prävention, Intervention und Aufarbeitung im Bistum Essen sowie zur regelmäßigen Teilnahme an den Sitzungen“, schreibt Marcinek in ihrem Brief an die Betroffenen. Die Amtszeit des Beirats, der die Belange der Betroffenen im Bistum Essen vertritt, beträgt drei Jahre. Wer sich für ein Amt im Betroffenenbeirat interessiert, muss sich bis zum 1. Juli bei Marcinek melden. Die Wahl wird organisiert von einem unabhängigen Wahlausschuss, der aus zwei Betroffenen aus anderen Bistümern und einem unabhängigen Berater besteht. Der Essener Notar Dr. Christian Löhr begleitet den Wahlausschuss bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl.

INFO: Hilfe bei sexualisierter Gewalt
Das Bistum Essen verurteilt jede Form von sexualisierter Gewalt. Sexualisierte Gewalt ist eine Straftat und bedeutet ein schweres Verbrechen an der Würde des Menschen und muss verfolgt werden. Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene müssen sich sicher fühlen.

Unterstützungsangebote gibt es online unter: https://www.bistum-essen.de/hilfe-bei-sexualisierter-gewalt

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