Verfahrenslotsinnen im Kreisjugendamt bieten Beratung zu möglichen Leistungen der Eingliederungshilfe an (Foto: GettyImages-1572436997)
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Rhein-Kreis Neuss. Jasmin Becher und Ulrike Faruß haben ihre Tätigkeit als Verfahrenslotsinnen im Rhein-Kreis Neuss aufgenommen. Ihre Aufgabe besteht darin, junge Menschen mit (drohender) Behinderung und ihre Familien sowie Erziehungs- und Personensorgeberechtigte über mögliche Leistungen der Eingliederungshilfe zu beraten. Darüber hinaus unterstützen sie auf Wunsch die betroffenen Familien von der Antragstellung bis zur Gewährung bzw. Wahrnehmung der Leistungen. 

Bereits Anfang des Jahres 2023 hatten die Jugendämter im Rhein-Kreis Neuss entschieden, eine gemeinsame Fachstelle für Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen zu gründen. Hintergrund ist die Vorgabe des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, das die Zusammenführung aller Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit einer Behinderung in der Kinder- und Jugendhilfe vorschreibt. So haben die Städte Dormagen, Grevenbroich, Kaarst, Meerbusch und Neuss das Jugendamt Rhein-Kreis Neuss, das für die Kommunen Korschenbroich, Jüchen und Rommerskirchen zuständig ist, damit beauftragt, für sie diese Aufgabe zu übernehmen.

Jasmin Becher und Ulrike Faruß arbeiten als Verfahrenslotsinnen in der neuen interkommunalen Fachstelle mit Sitz im Kreisjugendamt in Korschenbroich. Sie sind für alle Jugendämter im Rhein Kreis Neuss zuständig und Ansprechpartner für alle Ratsuchenden im gesamten Kreisgebiet. Interessierte erhalten eine Beratung zu den Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB VIII und dem SGB IX Teil 2 und werden im gesamten Rehabilitationsverfahren begleitet und unterstützt. Darüber hinaus informieren die Verfahrenslotsinnen über weitere Unterstützungs- und Beratungsangebote.

Um allen Hilfesuchenden einen niederschwelligen Zugang zum Beratungsangebot zu ermöglichen, sind die Verfahrenslotsinnen per Mail unter verfahrenslotsen@rhein-kreis-neuss.de und telefonisch unter 02161 6104-5106 und -5247 erreichbar. Darüber hinaus bieten sie voraussichtlich ab Spätsommer bzw. Herbst 2024 einmal im Monat Sprechstunden in den Jugendämtern des Rhein-Kreises Neuss an.

Weitere Informationen gibt es unter dem Link www.rhein-kreis-neuss.de/verfahrenslotsen.

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