(Foto: UKD)
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Düsseldorf. Für das Jahr 2023 konnten in Deutschland 965 Organspenderinnen und Organspender verzeichnet werden. Zeitgleich warteten rund 8.500 schwer erkrankte Menschen auf ein Spenderorgan, die meisten auf eine Niere. In Deutschland herrscht ein Mangel an Spenderorganen.

Zwar zeigen Umfragen, dass eine Mehrheit der deutschen Bevölkerung eine Organspende grundsätzlich befürwortet. Leider denken aber die wenigsten daran, ihre Einstellung auch zu dokumentieren. „Wir erleben häufig die sich daraus ergebende Zwangslage für Angehörige eines plötzlich verstorbenen Menschen“, sagt Daniel Schrader, Organspendekoordinator an der Uniklinik Düsseldorf. „Sie müssen sich in einer hochemotionalen Situation im Sinne des oder der Verstorbenen für oder gegen eine Organspende entscheiden.“ Mit einem ausgefüllten Organspendeausweis, einem Eintrag in das Online-Register oder via Patientenverfügung kann sichergestellt werden, dass der eigene Wille berücksichtigt wird. Auf allen drei Wegen kann man sowohl ein „Ja“ als auch ein „Nein“ zur Organspende hinterlegen.

„Wichtig ist es, überhaupt eine Entscheidung zu treffen – schon allein, um Angehörigen im Fall der Fälle eine große Last von den Schultern zu nehmen“, so Daniel Schrader.

„Das Thema Organspende geht uns alle an und schon diese kleine Geste kann über das Leben eines anderen Menschen entscheiden“, so Stefanie Betzer, Regionaldirektorin der AOK Rheinland/Hamburg für Düsseldorf und Mettmann. „Deshalb unterstützen wir die Nutzung eines Organspendeausweises und klären seit Jahren auf, zuletzt, indem wir uns der Kampagne #NRWEntscheidetSich angeschlossen haben. Das Wichtigste ist, eine informierte und persönliche Entscheidung zu treffen und diese zu dokumentieren. Denn damit sorgen wir alle für Klarheit, unabhängig davon, ob wir uns dafür oder dagegen entscheiden.“

Das Organspende-Register steht seit März 2024 zur Verfügung. Es ist unter dem Link https://www.bfarm.de/DE/organspende-register.html aufrufbar. Das Festhalten des eigenen Willens zur Organspende ist hier mit Hilfe eines Personalausweises mit freigeschalteter Online-Funktion und PIN (eID) möglich.

Der Organspendeausweis ist die weitaus länger etablierte Möglichkeit, sich schriftlich für oder gegen die Organspende zu entscheiden. Die AOK Rheinland/Hamburg schickt ihren Versicherten nach Vollendung des 16. Lebensjahres zusammen mit der elektronischen Gesundheitskarte ausführliche Informationen zum Thema Organspende zu. Beigelegt ist zudem ein ausfüllbarer Organspendeausweis. Um so breit wie möglich zu informieren, stellt die AOK zudem auf ihrer Website eine „Faktenbox“ zur Verfügung. Hier sind Zahlen über die Organspende und Links zu seriösen Quellen kompakt zusammengefasst. https://www.aok.de/pk/magazin/cms/fileadmin/pk/pdf/faktenbox-organspende.pdf

Die Uniklinik Düsseldorf hält Organspendeausweise an verschiedenen Ausgabepunkten auf ihrem Campus vor. Kartenspender gibt es zum Beispiel in den Foyers des Zentrums für Operative Medizin II (ZOM II), der MNR-Klinik sowie der Kinderklinik. „Monatlich sind es zwischen 600 und 700 Ausweise, die wir auf diesem Weg verteilen“, sagt Daniel Schrader.

Schließlich kann eine Bereitschaft zur Organspende – oder eine Ablehnung – in einer Patientenverfügung festgehalten werden. Wichtig hierbei: Die Festlegungen in der Patientenverfügung sollten widerspruchsfrei sein. Die Ablehnung einer Beatmung im Rahmen von intensivmedizinischen Maßnahmen bei gleichzeitiger Befürwortung einer Organspende sind nicht deckungsgleich. „Zur Abklärung einer Organspende ist die Beibehaltung einer umfassenden intensivmedizinischen Versorgung unerlässlich“, so Organspendekoordinator Daniel Schrader.

Informationen zur Patientenverfügung sind auf einer Website der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zu finden. Hier können auch Textbausteine für eine widerspruchsfreie Ausarbeitung abgerufen werden.

https://www.organspende-info.de/organspendeausweis-patientenverfuegung/

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