Symbolbild (Foto: Pixabay)
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Mülheim an der Ruhr. In einem schafhaltenden Betrieb in der Stadt Mülheim an der Ruhr wurden mehrere Tiere positiv auf die Blauzungenkrankheit (BTV-3) getestet. Die Krankheit kann bei den infizierten Tieren tödlich verlaufen. Tiere, die genesen, sind gegen eine Wiedererkrankung weitestgehend immun. Für Menschen besteht keinerlei Gefährdung. Der Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten ist vollkommen unbedenklich, Menschen können sich auch nicht über Insektenstiche infizieren.

Die Blauzungenkrankheit ist eine durch infizierte Stechmücken (Gnitzen) auf Schafe, Ziegen, Rinder und andere Wiederkäuer übertragbare Krankheit. Untereinander können sich die Tiere nicht anstecken. Typische Symptome der Blauzungenkrankheit sind unter anderem hohes Fieber, Apathie, Lahmheit, massiver Speichelfluss, geschwollene Zunge und Läsionen im Maul- und Nasenbereich.

Von dem Virus sind viele verschiedene Untergruppen – so genannte Serotypen – bekannt, die jeweils unterschiedliche krankmachende Eigenschaften aufweisen. Der aktuell auftretende Typ 3 verursacht insbesondere bei Schafen teilweise schwere Krankheitszustände. Bei Rindern wird oft ein deutlicher Rückgang der Milchleistung registriert. Aktuell zirkuliert dieser Virustyp in Belgien, den Niederlanden und Deutschland. In der Bundesrepublik sind neben Nordrhein-Westfalen auch Hessen, Niedersachsen, Bremen und Rheinland-Pfalz betroffen.

Zwar ist in der EU noch kein zugelassener Impfstoff gegen die Blauzungenkrankheit (BTV-3) verfügbar, allerdings eröffnet das Tierarzneimittelrecht den EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit, Impfstoffe bei Tieren auch ohne entsprechende Zulassung anzuwenden. Hiervon hat der Bund Gebrauch gemacht, indem er im Juni per Eilverordnung für einen Zeitraum von sechs Monaten die Anwendung von drei vom Paul-Ehrlich-Institut benannten Impfstoffen gestattet. Das Mülheimer Veterinäramt rät insbesondere Schafhalter*innen dringend zur Impfung. Die Impfung muss von einem Tierarzt durchgeführt werden.

Bei der Tierseuchenkasse der Landwirtschaftskammer NRW können Tierhalter*innen eine Impfstoffkostenbeihilfe beantragen. Einzelheiten zu den Voraussetzungen, unter denen eine Beihilfe gewährt werden kann, sowie entsprechende Antragsformulare befinden sich auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer NRW: https://www.landwirtschaftskammer.de/

Weiterführende Informationen zu den Impfstoffen sowie Verbringungsregelungen von Tieren können der Internetseite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (kurz: LANUV NRW) entnommen werden: https://www.lanuv.nrw.de/

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