Symbolbild Polizei NRW
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Mönchengladbach. Die Polizei und Staatsanwaltschaft Mönchengladbach fahnden derzeit auf Grundlage eines Beschlusses des Amtsgerichtes Mönchengladbach wegen des Verdachts der Entziehung Minderjähriger und Verletzung der Fürsorgepflicht nach einer 35-jährigen Frau. Zudem liegen für die Frau auch ein nationaler und europäischer Haftbefehl vor.

Die Gesuchte steht im dringenden Tatverdacht, am Sonntag, 15. Januar 2023, entgegen der Sorgerechtsvereinbarung die gemeinsamen Kinder ihrem Vater nicht wieder übergeben zu haben und seitdem die Kinder verborgen zu halten.

Die Beschuldigte und ihr ehemaliger Lebensgefährte sind Eltern zweier Kinder im Alter von neun und sieben Jahren. Seit dem Jahr 2022 wohnen die Kinder bei ihrem Vater in Mönchengladbach. Am Sonntag, 15. Januar 2023, brachte die Beschuldigte die beiden Kinder von einem Umgangskontakt nicht zum Vater nach Mönchengladbach zurück. Seither hält sie sich mit ihnen an einem unbekannten Ort auf.

Trotz der fortlaufenden und umfangreichen Ermittlungsmaßnahmen in enger Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern konnte der Aufenthaltsort der Beschuldigten nicht ermittelt werden. Das Amtsgericht Mönchengladbach erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach einen nationalen und europäischen Haftbefehl und ordnete jetzt die Öffentlichkeitsfahndung nach der Beschuldigten an.

Aus den bisherigen Ermittlungen haben sich Hinweise ergeben, dass sich die gesuchte Frau im Großraum Hamburg aufhalten könnte. Ähnliche Bezüge sind auch für die Umgebung der Gemeinde Moisburg in Niedersachsen feststellbar.

Parallel zum Strafverfahren laufen Suchmaßnahmen nach den entzogenen Kindern, welche offiziell als vermisst gemeldet sind. Die Ermittler bitten die Öffentlichkeit um Mithilfe und fragen: Wer kann Angaben zum Aufenthaltsort der Gesuchten machen?

Eine Beschreibung und ein Foto der Frau kann im Fahndungsportal der Polizei NRW unter folgendem Link aufgerufen werden: https://polizei.nrw/fahndung/141889 (ots)

Hinweis: Sollte der oben genannte Link ins Leere führen, ist diese Fahndung geklärt und wurde vom LKA gelöscht.

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