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Der CDU-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Michels (Foto: privat)

Mülheim. „Die jetzt bei der Stadt eingegangene Stellungnahme des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW zu der Inrechnungstellung von noch nicht gezahlten Flüchtlingsunterbringungskosten von 27,3 Mio. € für 2013 bis 2015 geht völlig an der Sache vorbei“, erklärt CDU-Fraktionsvorsitzender Wolfgang Michels. 

So enthalte das Innenministerium-Schreiben eine akribische Aufzählung von „Wohltaten“, die das Land Mülheim an der Ruhr im Zusammenhang mit der Flüchtlingsunterbringung erwiesen hat. Das könne aber nicht als Begründung herhalten, die städtische Rechnung nicht zu bezahlen.

Die Nichtzahlung wird mit dem Flüchtlingsaufnahmegesetz des Landes begründet. „Die vom Rat der Stadt Mülheim unterstützte Inrechnungstellung der 27,3 Mio. € ist aber auf den Artikel 78 Abs. 3 der Landesverfassung bezogen. Entweder ist dieser Verfassungsartikel im NRW-Innenministerium unbekannt oder er soll schlicht ignoriert werden. Wir sind jedoch der Meinung, dass die höchste Priorität die Verfassung hat, dann kommt das Konnexitätsausführungsgesetz und dann kommt eine ganze Zeit gar nichts. Hierauf zu schweigen, grenzt an Unverschämtheit“, so Wolfgang Michels.

Wolfgang Michels: „In der heutigen Ratssitzung soll mit der Stadtkämmerei der weitere Weg zunächst im Mahnverfahren geklärt werden. Jedenfalls erwarten wir das. Wir finden es auch wenig hilfreich, schon jetzt über die Erfolgsaussichten eines möglichen Klageverfahrens von mehr oder weniger berufener Seite aufgeklärt zu werden.“

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