(Symbolfoto: Christian Voigt/LokalKlick)
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Duisburg. Am Samstag (15. Juni) haben Polizei und Staatsanwaltschaft in Rheinhausen, Wanheimerort und Hochfeld überprüft, ob es im Zusammenhang mit Hochzeitsgesellschaften zu Störungen und Verkehrsbehinderungen kommt – mit Erfolg.

Allein in drei Fällen hatten Zeugen laute Knallgeräusche gehört und den Notruf gewählt – so auch gegen 16:15 Uhr auf der Brahmsstraße in Rheinhausen. Die Beamten konnten die Hochzeitsgesellschaft, die sich in ihren Autos versammelt hatte, antreffen. Sie klärten den Bräutigam auf und händigten den Flyer mit den Hinweisen zu Hochzeitsfeiern aus. Nach einer deutlichen Ermahnung versprach er, sich den Vorschriften entsprechend zu verhalten sowie seine Gäste zu informieren. Mit den besten Wünschen zur Hochzeit im Gepäck setzten die rund 15 Fahrzeuge ihre Fahrt fort.

Kurz vorher – gegen 16 Uhr – hatten die Beamten an der Gitschiner Straße rund 30 Autos bemerkt, die sich auf einem Parkplatz gesammelt hatten. In diesem Fall mussten die Polizisten das Fahrzeug des Brautpaares anhalten – das Kennzeichen war überklebt. Nachdem der Bräutigam den pinken Aufkleber entfernt hatte, konnte er mit seiner Braut zur Feier fahren.

In zwei weiteren Fällen konnten es die Einsatzkräfte nicht bei einer Ermahnung belassen und schrieben Ordnungswidrigkeitsanzeigen, weil die Fahrer rote Ampeln nicht beachtet hatten.

Die Polizei wird auch in Zukunft immer wieder kontrollieren, wie sich Hochzeitskonvois im Verkehr verhalten. Im Rahmen der Null-Toleranz-Strategie geht es nicht darum, Hochzeitsfeiern zu stören, sondern gefährliche Situationen zu vermeiden. Verkehrsverstöße wie das Fahren über Rot oder das Anhalten auf Kreuzungen werden dabei genauso konsequent geahndet wie das Zünden von Pyrotechnik. (ots)

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