Bürgermeister Harald Lenßen (Foto: privat)
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Neukirchen-Vluyn. Zu den weiteren Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus

Nachdem heute per Allgemeinverfügung weitere einschneidende Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erlassen wurden, richtet sich Bürgermeister Lenßen heute noch einmal an die Bürgerinnen und Bürger:

 

Liebe Neukirchen-Vluynerinnen und Neukirchen-Vluyner,

die aktuelle Situation in der Corona-Krise verschärft sich drastisch.

Das Robert Koch Institut stuft das Gesundheitsrisiko für das Corona-Virus mittlerweile auf „hoch“ ein und die Statistiken im Land NRW sowie insbesondere im Kreis Wesel weisen stark steigende Fallzahlen aus.

Ich habe gestern eine neue Allgemeinverfügung für die Stadt Neukirchen-Vluyn erlassen, die Ihnen auf allen Informationskanälen zur Kenntnis gegeben wird.

Zusätzlich gibt es eine vereinfachte Zusammenfassung, die detailliert auf Beschränkungen im Handel und der Gastronomie hinweist.

Ich erwarte nun von Ihnen allen Solidarität und dass Sie dem Appell, soziale Kontakte zu vermeiden, dringend folgen!

Bleiben Sie zuhause und machen Sie nur die notwendigsten Besorgungen.

Im gesamten Stadtgebiet haben wir bereits die Spiel- und Bolzplätze, die Skateranlage und die Schulhöfe sowie auch jetzt aktuell die Himmelstreppe gesperrt.

Diese Bereiche dürfen nicht zu alternativen Versammlungsorten werden!

Mit der ergänzenden Verfügung werden auch weitere Maßnahmen umgesetzt. Restaurants und Gaststätten dürfen nur noch bis 15:00 Uhr geöffnet sein. Einzelhandelsgeschäfte, die nicht der täglichen notwendigen Versorgung dienen, müssen geschlossen werden. Gleiches gilt für Marktstände. Sofern diese nicht der Grundversorgung dienen, sind sie ab sofort nicht mehr erlaubt.

Je konsequenter wir jetzt handeln, desto eher können wir ein Stück Normalität wiedererlangen. Schaffen wir das nicht, sind unweigerlich verschärfte Maßnahmen wie eine z. B. eine Ausgangssperre zu erwarten.

Es ist mir bewusst, vor welchen wirtschaftlichen und sogar existentiellen Herausforderungen vor allem unsere Einzelhändler, Gastronomen und Selbstständigen stehen.

Ich habe auf der städtischen Homepage daher eine Linkliste zusammenstellen lassen, die Ihnen direkten Zugang zu allen notwendigen Informationen gibt.

Bleiben Sie alle gesund und unterstützen Sie weiter diejenigen, die sich zu großen Anteilen uneigennützig für die Bekämpfung des Virus und für unsere Sicherheit und Gesundheit einsetzen.

Mein Respekt für alle diejenigen, die sich so engagieren!

Ihr Bürgermeister Harald Lenßen

 

 

HANDEL + GASTRONOMIE + TOURISMUS

Was muss geschlossen werden – was darf öffnen?

unverbindliche Kurzübersicht auf Grundlage der Allgemeinverfügung vom 17.03.2020 (gültig zunächst bis 19.04.2020)

Rechtlich bindend ist allerdings immer die Allgemeinverfügung als Rechtsgrundlage!

 

Zu schließen sind alle Geschäfte, die nicht der täglichen notwendigen Grundversorgung dienen! Bei Missachtung erfolgt eine Strafanzeige.

  • Kneipen, Cafes (auch Cafes, die Bäckereien oder Poststellen zugeordnet sind) und Eisdielen
  • Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen oder draußen)
  • Fitness-Studios, Schwimmbäder, Saunen oder saunaähnliche Betreibe, Solarien
  • Spielhallen, Spielbanken, Wettbüros
  • alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels mit Angeboten wie z.B. Blumen, Dekorationsartikel, Geschenke, Fotozubehör, Bekleidung, Reisebüro, Buchhandlungen etc.

Falls Sie Fragen dazu haben und unsicher sind, ob Ihr Geschäft dazu gehört, scheuen Sie sich nicht, Kontakt zur Wirtschaftsförderung aufzunehmen (Telefon: 391-228).

 

Ausdrücklich NICHT geschlossen, aber mit besonderen Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen versehen, werden folgende Geschäfte:

  • Einzelhandel für Lebensmittel
  • Getränkemärkte
  • Wochenmärkte (hier gibt es aber nur Stände der Grundversorgung, keine Stände für Blumen und Bekleidung)
  • Apotheken
  • Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker
  • Drogerien
  • Tankstellen
  • Banken, Sparkassen, Poststellen
  • Friseure
  • Reinigungen
  • Zeitungsverkauf (in Buchhandlungen und Lotto-Toto Läden ist nur der Zeitungsverkauf erlaubt)
  • Bau- Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte
  • Großhandel
  • Dienstleister und Handwerker (kein Publikumsverkehr in Verkaufsräume)

 

Auflagen für RESTAURANTS UND GASTSTÄTTEN

  • Öffnungszeiten nur noch in der Zeit von 6:00 – 15:00 Uhr
  • Lieferdienste oder eine reine Abholung von Speisen ist möglich, wenn bei der Auslieferung bzw. Abgabe entsprechend Abstand gehalten wird
  • es müssen Abstände zwischen Tischen von 2 Metern eingehalten werden
  • Besucherregistrierung mit Kontaktdaten
  • Reglementierung der Besucherzahl
  • Aushänge notwendig mit Hinweisen zu richtigen Hygienemaßnahmen

 

NEU: Für folgende Geschäfte ist auch die Öffnung an Sonn- und Feiertagen von 13:00 – 18:00 Uhr erlaubt (gilt nicht für Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag):

 

  • Einzelhandel für Lebensmittel
  • Wochenmärkte
  • Abhol- und Lieferdienste
  • Apotheken
  • Geschäfte des Großhandels

 

TOURISMUS

  • Alle Übernachtungsangebote in Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen dürfen nicht zu touristischen Zwecken vermietet werden!

 

AUSSENBEREICHE

Gesperrt und bei Missachtung auch ausdrücklich strafrechtlich verfolgt sind:

  • Spiel- und Bolzplätze
  • Skateranlage
  • die Himmelstreppe
  • die Schulhöfe

Bitte lassen Sie diese Bereiche nicht zu alternativen Versammlungsorten werden! Es ist kein Problem mit der Familie, den Kindern, zu zweit spazieren zu gehen, in den Wald zu gehen oder den Hund auszuführen. Machen Sie dies aber nicht in Gruppen!

 

Eingeschränkte DIENSTLEISTUNGEN DER STADT

aktueller Umgang zu folgenden Angeboten:

  • Kompostaktion wird abgesagt. Ab Mittwoch 18. März sollte auf dem Klingerhuf-Parkplatz die Frühlingskompostaktion starten. Um vermeidbare soziale Kontakte zu reduzieren wird diese Aktion abgesagt. (auf Aktuelles/Presse bereits geändert)
  • Extraservice bei Elektro- und Metallschrott wird bis auf weiteres eingestellt. Ab sofort wird der Extra-Service, den Elektro- oder Metallschrott aus der Wohnung und dem Keller abholen zu lassen, eingestellt.

    Die Anmeldung und anschließende Abholung der Materialien vom Bürgersteig bzw. Straßenrand bleibt weiterhin möglich.

    Wertstoffe, die aus dem Haus getragen werden müssen, können erst wieder angemeldet werden, wenn absehbar ist, dass keine Gefahr mehr durch die Übertragung des Corona-Virus besteht.

  • Windelsäcke im Bürgerbüro nur nach telefonischer Anmeldung mit passendem Bargeld (5 Säcke zu 9 €, 10 Säcke zu 18 €)
  • Gelbe Säcke werden nicht ausgegeben. Diese sind aber weiterhin im örtlichen Handel zu beziehen.
  • Beerdigungen finden in Absprache mit dem zuständigen Friedhofsamt mit deutlich reduzierter Personenzahl statt.
  • Trauungen werden ausschließlich im Museum mit dem Brautpaar und maximal 4 Gästen durchgeführt.
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