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Mönchengladbach. Der Wahlausschuss für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates hat heute (22. Juli) unter dem Vorsitz von Oberbürgermeister Hans Wilhelm Reiners die eingereichten Wahlvorschläge geprüft und mit einstimmigem Beschluss zugelassen. In Mönchengladbach wurden sieben Listenbewerbungen und eine Einzelbewerbung eingereicht. Gegen die Zulassung der Wahlvorschläge (siehe unter „Medien“ beigefügte Liste) läuft nun eine dreitägige Einspruchsfrist.

Am 13. September 2020 werden in Nordrhein-Westfalen die kommunalen Integrationsräte für die kommenden fünf Jahre gewählt. Kandidieren dürfen deutsche und nichtdeutsche Einwohnerinnen und Einwohner (mit Ausnahme von Asylbewerbern, die mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens einem Jahr in Deutschland leben und seit drei Monaten in der jeweiligen Stadt mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind. Sie müssen im Sinne des Wahlgesetzes das passive Wahlrecht haben. Wahlvorschläge können als Listen- oder Einzelvorschlag eingereicht werden.

Der Integrationsrat ist die kommunale Vertretung aller Migrantinnen und Migranten. Er besteht aus 24 Mitgliedern, die vom Rat der Stadt Mönchengladbach zu einem Drittel nach dem für Ausschüsse geltenden Verfahren aus seiner Mitte und zu zwei Dritteln nach den Bestimmungen des § 27 der Gemeindeordnung (GO NRW) für die Dauer der Wahlzeit des Rates von den wahlberechtigten Migrantinnen und Migranten gewählt werden. Der Integrationsrat kann sich mit allen Angelegenheiten der Gemeinde befassen. Auf Antrag des Integrationsrates ist seine Anregung oder Stellungnahme dem Rat, einem Ausschuss oder einer Bezirksvertretung vorzulegen.

Vertreterinnen und Vertreter des Integrationsrates sind als sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner zudem in verschiedenen Ausschüssen des Rates (Soziales, Gesundheit und Senioren; Schule und Bildung; Planung und Bau; Freizeit, Sport und Bäder; Jugendhilfeausschuss; Kulturausschuss; Umweltausschuss) vertreten.

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