(Foto: Martin Kuster)
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Wesel. Am vergangenen Donnerstagabend (28.08.2020) hat Ministerpräsident Laschet im Rahmen einer Pressekonferenz angekündigt, dass die bis zum 31.08.2020 befristete Regelung zur durchgängigen Maskenpflicht an Schulen geändert werde. Demnach solle die Maskenpflicht im Klassenraum nicht mehr gelten.

Aufgrund der zeitlichen Enge ist es der Schulleitung nicht möglich, das bestehende Hygienekonzept der Schule mit dem Schulträger abzustimmen und es anschließend gegenüber allen Gruppen des Berufskollegs Wesel zu kommunizieren: Schülerinnen und Schülern, Kollegium, Eltern und Betriebe.

Es fehlt an der notwendigen Zeit, die für den Mittag oder Nachmittag des heutigen Tages zu erwartenden Hinweise gründlich zu lesen und auf unser Berufskolleg mit seinen 3.350 Schülerinnen und Schülern umzusetzen. Es bleibt auch keine Zeit, um alle rechtzeitig vor dem morgigen Tag zu informieren.

Aus diesem Grund hat die Schulleitung in Abstimmung mit dem Lehrerrat und der SV entschieden, dass die grundsätzliche Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände, innerhalb des Schulgebäudes und während des Unterrichts in den Klassenräumen bis einschließlich kommenden Freitag, 04.09.2020, verlängert wird.

Am Montagabend wurde die dann neu zusammengesetzte Schulpflegschaft informiert und beteiligt.

Diese Entscheidung ist auf der Grundlage von § 59 Abs. 8 SchulG NRW gefällt worden, nach der die Schulleitung u. a. für den Arbeits- und Gesundheitsschutz zuständig ist. Die gewonnene Zeit soll genutzt werden, die neue Erlasslage zu bewerten, mit dem Schulträger sowie den Gremien der Schule abzustimmen und dann gegenüber allen Beteiligten zu kommunizieren.

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