(Foto: © Elke Brochhagen)
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Essen. Die geplanten Verkaufsoffenen Sonntage in der Innenstadt am kommenden Sonntag (04.10.) sowie am Sonntag, 8. November, müssen entfallen

Die Gewerkschaft Verdi hat gegen die Sonntagsöffnung erfolgreich geklagt. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat heute (02.10.) entschieden, dass ein für die Geschäftsöffnung erforderlicher Anlassbezug nicht gegeben sei. Der Beschluss des Gerichtes ist unanfechtbar.

Mit den Ratsbeschlüssen vom 24. Juni sowie 26. August wurden die Verkaufsoffenen Sonntage für das zweite Halbjahr 2020 zwar durch den Rat der Stadt Essen freigegeben. Grundlage des Beschlusses war ein Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, wonach Sonntagsöffnungen coronabedingt in 2020 auch ohne Anlassbezug hätten durchgeführt werden können. Mit der Sitzung des Rates am 30. September wurden die Beschlüsse zu den Verkaufsoffenen Sonntagen am 4. Oktober in Altenessen sowie am 25. Oktober in Werden sowie am 29. November in Werden und Kupferdreh allerdings bereits aufgehoben. Nach Einschätzung der Verwaltung wäre ein Verfahren gegen die genannten vier Termine ebenfalls erfolgreich.

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