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Rhein-Kreis Neuss. Im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell bei 377 Personen eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen. Hiervon befinden sich 32 in einem Krankenhaus. Kreisweit 1 581 Personen sind wieder von der Infektion genesen. Unverändert 28 Menschen sind an den Folgen der Erkrankung verstorben. Von den aktuell mit dem Virus infizierten Personen wohnen 167 in Neuss, 45 in Dormagen, 44 in Grevenbroich, 43 in Kaarst, 38 in Meerbusch, 21 in Korschenbroich, 11 in Jüchen und 8 in Rommerskirchen.

Der 7-Tage-Inzidenz-Wert des Landeszentrums Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG) liegt aktuell im Rhein-Kreis Neuss bei 68,2. Insgesamt wurden im Rhein-Kreis Neuss seit Pandemie-Beginn 1 986 Infektionen mit dem Coronavirus bestätigt. Zurzeit sind 1 369 Personen als begründete Verdachtsfälle auf Empfehlung des Kreis-Gesundheitsamtes durch die jeweilige Stadt in Quarantäne gesetzt.

Für wichtige Fragen hat das Kreis-Gesundheitsamt unter der Telefonnummer 02181/601-7777 eine Hotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags von 8 – 18 Uhr und am Wochenende von 10 – 14 Uhr erreichbar. Aktuelle Informationen und weitere Statistiken finden sich auf der Kreis-Homepage unter www.rhein-kreis-neuss.de/corona.

Nur mit Mund-Nasen-Bedeckung in die Neusser Innenstadt

Mit der seit Montag gültigen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch in regelmäßig stark frequentierten Außenbereichen wie Fußgängerzonen, in denen der Mindestabstand kaum einzuhalten ist. Die Stadt Neuss hat nun in Abstimmung mit dem Rhein-Kreis Neuss als Infektionsschutzbehörde und den anderen Kommunen im Kreis festgelegt, für welche Bereiche dies gilt. In Neuss sind das der Hauptstraßenzug mit angrenzenden Straßen wie Markt, Neustraße, Sebastianusstraße und Meererhof, das Bahnhofsumfeld bis zur Brücke über das Hafenbecken 1 sowie die Stadthalle und deren Umfeld. In den nächsten Tagen wird es eine entsprechende Veröffentlichung des Rhein-Kreises Neuss geben. Das Ordnungsamt wird in diesen Bereichen die Einhaltung der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung kontrollieren.

( © Stadt Neuss)

 

Kaarst: Maskenpflicht in zwei öffentlichen Bereichen

Die Stadt Kaarst hat dem Rhein-Kreis Neuss zwei öffentliche Flächen gemeldet, die bei gleichbleibend hohen Inzidenzwerten künftig nur mit einer Mund-Nasen-Bedeckung passiert werden dürfen. Dabei handelt es sich

  1. um den Fußweg zwischen Rathaus-Arkaden und Stadtsee bis zum Beginn der La-Madaleine-Allee sowie
  2. den Fußweg von der Alten Heerstraße ins Maubiszentrum entlang des Döner-Imbisses, der Bäckerei und des Schumachers mit den angrenzenden Passagen.

In beiden Bereichen ist bei hoher Frequenz der erforderliche Mindestabstand zwischen den Passanten nicht gewährleistet.

Erst durch die Aufnahme dieser Flächen in die nächste Allgemeinverfügung des Kreises wird die Maskenpflicht wirksam. Dann wird es auch stichprobenartige Kontrollen in den Fußgängerbereichen geben. Bei Verstößen setzt die Stadt zunächst auf den Erziehungseffekt einer deutlichen Ansprache. Nur bei einem wiederholten Verstoß oder Unbelehrbarkeit würde ein Bußgeld ausgesprochen.

Mit verstärkten Kontrollen wird die Stadt am kommenden Wochenende auch die Einhaltung der Sperrstunden überwachen. Bisher ist die Zusammenarbeit mit den Kaarster Gastronomen unproblematisch. Die Stadt setzt auf den guten Dialog.

Der Fußgängerbereich Alte Heerstraße 7 (Foto: Stadt Kaarst)

 

Informationen zur erweiterten Maskenpflicht in Grevenbroich

Die Stadt Grevenbroich weist darauf hin, dass seit dem 19.10.2020 die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in der Fußgängerzone gilt, bezugnehmend auf die Allgemeinverfügung des Rhein-Kreises Neuss zur Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 – Feststellung der Gefahrenstufe 2 vom 18.10.2020.

Für folgende Straßen gilt in der Grevenbroicher Innenstadt die Maskenpflicht: Kölner Straße, Wallgasse, Synagogenplatz, Am Markt, Steinweg und Breite Straße.

Kontrollen des Ordnungsamtes im Innenstadtbereich haben gezeigt, dass die erweiterte Maskenpflicht noch nicht von allen Passanten umgesetzt wird. Auch auf dem Fahrrad muss ein Mund- und Nasenschutz getragen werden.

( © Stadt Grevenbroich)
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