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Mülheim. Lockerungen im Sport

Grundsätzlich untersagt die seit Montag geltende Coronaschutzverordnung weiterhin den Freizeit- und Amateursportbetrieb sowie die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, beispielsweise in Vereinen, oder der Nebenräume wie Duschen und Sanitärbereiche. Gleichzeitig wurde durch das Land NRW jedoch auch eine Ausnahme geschaffen.

Durch diese Ausnahme ist es auf Sportanlagen unter freiem Himmel erlaubt, allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes Sport zu treiben. Dazu zählt auch die sportliche Ausbildung im Einzelunterricht. Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist jedoch dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.

Vor diesem Hintergrund gelten für Mülheim an der Ruhr unter Einhaltung der o.g. Vorgaben der CoronaSchVO ab Samstag, 27. Februar 2021, folgende Regelungen:

  • Alle Bolzplätze sind geöffnet.
  • Die Sportanlage Kahlenberg inkl. Fitnessbereich ist täglich von 10 bis 19 Uhr geöffnet.
  • Der Sportpark Styrum ist montags bis freitags von 16 bis 20 Uhr sowie am Wochenende von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Die Nutzung ist nur nach vorheriger Anmeldung über 0163 / 2560818 oder per E-Mail an jonathan.thomas@muelheim-ruhr.de möglich.
  • Sonstige städtische Sportfreianlagen bleiben geschlossen.
  • Die Skateanlage Südstraße bleibt geschlossen.

Die Verantwortlichen der Stadt Mülheim an der Ruhr freuen sich, im Sinne des Sports und der Bewegungsförderung über die nun geschaffene zusätzliche Möglichkeit zur Sportausübung, haben aber auch den Infektionsschutz weiterhin im Blick. „Bitte halten Sie unbedingt die erforderlichen Abstände ein“, appelliert Krisenstabsleiter Dr. Frank Steinfort an alle sportbegeisterten Mülheimerinnen und Mülheimer, „damit diese Lockerungen auch beibehalten werden können.“

Die Einhaltung der Regeln wird durch Kontrollen regelmäßig überprüft. Zudem werden entsprechende Hinweisschilder an den Sportanlagen und Bolzplätzen angebracht.

 

Zusatz-Info:

Grundsätzlich sind durch die neuen Reglungen beispielsweise Tennis-Einzel und Tennis-Doppel (mit Personen aus einem Hausstand), Boule-Spielen oder Rudern und Kanufahren auf der Ruhr mit der entsprechenden Personenbegrenzung erlaubt, ebenso wie Lauftraining allein oder zu zweit mit festem Partner, Ballspiel mit mehreren Personen eines Hausstandes, Balltraining zu zweit mit einem festen Partner, Kampfsporttraining mit einem festen Partner und Golf zu zweit.

Weiterhin nicht erlaubt ist etwa die Anleitung einer Gymnastikgruppe, unabhängig vom Abstand der Personen untereinander oder Mannschafts- und Gruppentraining in Ballsportarten.

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