v.l.: Bürgermeister Christian Küsters, Agnes Steinmetz (Stadtentwicklung Stadt Nettetal), Markus Grühn (Geschäftsbereichsleiter Stadtentwicklung und Bauen) auf dem begrünten Dach des Baubetriebshofes (Foto: Stadt Nettetal)
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Nettetal. Wer in Nettetal eine geeignete Immobilie, eine Garage oder einen Betrieb besitzt, kann seit wenigen Wochen einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für die Errichtung einer extensiven Dachbegrünung beantragen. Insgesamt soll durch die flächige Begrünung von Dächern die Position der Stadt gegenüber den Klimawandelfolgen gestärkt werden. Durch die Dachbegrünungen soll zudem durch das Angebot von Blütenpflanzen auf den Dächern dem Insektensterben entgegengewirkt werden.

Im Rahmen des Förderprogramms Dachbegrünung stellt die Stadt Nettetal ein Fördervolumen von 40.000 Euro bereit. Bezuschusst wird eine extensive Dachbegrünung an Bestandsgebäuden innerhalb des Nettetaler Stadtgebietes mit bis zu 50 Prozent der anerkannten Kosten. Die maximale Gesamtförderung einer Anlage beträgt 3.000 Euro. Bürgermeister Christian Küsters freut sich über den Startschuss: „Es ist gut, dass wir als Stadt solch ein Thema in die Breite tragen und aufmerksam machen können, welches Potential hinter der Begrünung von Dachflächen besteht. Das gilt sowohl für die Artenvielfalt, als auch für das Klima in den Bauten.“

Die Stadt Nettetal hat für das Förderprogramm selbst eine Förderung aus dem Sonderprogramm „Klimaresilienz in Kommunen“ im Rahmen der Corona-Hilfe des Landes Nordrhein-Westfalen in Anspruch genommen und leitet diese an die privaten und gewerblichen Immobilieneigentümer weiter. Daher sind einige Dinge zu beachten, die seitens des Fördergebers vorgegeben werden. Mit der Umsetzung des Vorhabens darf erst begonnen werden, wenn man eine schriftliche Zusage über die Förderung erhalten hat und das Gebäude älter als fünf Jahre ist. Zudem ist zum Nachweis der Angemessenheit der Kosten soweit möglich drei Kostenvoranschläge oder -schätzungen mit dem Antrag vorzulegen. Die Maßnahmen sind durch qualifiziertes Fachpersonal durchzuführen, die Begrünung ist mit mehrjährigen, vorrangig heimischen Pflanzen vorzunehmen. Die Zweckbindungsfrist beträgt fünf Jahre, das Vorhaben inklusive Rechnungsvorlage muss bis zum 31. März 2022 abgeschlossen sein.

Alle Informationen zum Förderprogramm sind auch auf der Homepage der Stadt Nettetal zu finden. Dort erhalten Interessierte auch weiterführende Informationen und alle Antragsformulare sowie die Förderrichtlinie. Unterlagen können auch telefonisch bei Agnes Steinmetz, Telefon 02153/898-6110 oder per E-Mail agnes.steinmetz@nettetal.de angefordert werden.

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