Bei der Spendenübergabe (von links nach rechts): Christian Wolf (Geschäftsführer), Christian Pauli (Geschäftsführer), Oberbürgermeister Marc Buchholz, Ulrich Turck (Gesellschafter) vor dem 2016 errichteten Neubau der Verwaltungszentrale an der Witzlebenstraße 7 in Mülheim an der Ruhr (Foto: Simon Dames / Hans Turck GmbH & Co. KG)
Anzeigen

Mülheim an der Ruhr. Die Turck-Gruppe stellt 10.000 Euro Direkthilfe für Mülheimer Flutopfer zur Verfügung

Im Rahmen seiner „Sommertour“ besuchte Oberbürgermeister Marc Buchholz den weltweit agierenden Mülheimer Automatisierungsspezialisten Turck in Heißen. „Ein beeindruckendes Unternehmen“, schwärmte Buchholz nach dem Besuch.

Am Firmensitz in der Witzlebenstraße wurde der Oberbürgermeister von Gesellschafter Ulrich Turck sowie den beiden Geschäftsführern Christian Wolf und Christian Pauli empfangen. Spontan stellte die Geschäftsleitung Marc Buchholz einen Betrag in Höhe von 10.000 Euro zur Verfügung – die dem OB mitgegeben wurde – „als Direkthilfe für Flutopfer in Mülheim“.

„Damit da, wo schnell geholfen werden muss, auch schnell geholfen werden kann“, so Christian Wolf.

Soforthilfen für Flutopfer in Mülheim: Anträge können online oder in der Bürgeragentur gestellt werden

Die Beantragung der Soforthilfe für von der Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 betroffene Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Angehörige freier Berufe sowie Land- und Forstwirte ist ab sofort möglich.

Entsprechende Anträge, die auf den unten angegebenen Internetseiten zu finden sind, müssen ausgefüllt werden und können in Mülheim ab sofort jederzeit online unter buergeragentur@muelheim-ruhr.de gestellt werden. Die Originale müssen dann später bei der Bürgeragentur nachgereicht werden.

Darüber hinaus können die ausgefüllten Anträge ab der kommenden Woche persönlich in der Bürgeragentur, Schollenstraße 2, jeweils montags, dienstags und mittwochs in der Zeit von 8 bis 13 Uhr sowie donnerstags von 10 bis 16 Uhr abgegeben werden.

Die Voraussetzung für die Gewährung der Soforthilfen findet man auf den entsprechenden Internetseiten des Landes: https://www.land.nrw/de/soforthilfe sowie auf der Homepage der Stadt Mülheim: www.muelheim-ruhr.de

Nötig ist der glaubhafte Nachweis über den Hauptwohnsitz in einem durch die Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 betroffenen Bereich. Zudem müssen die geschädigten Personen erklären, dass in ihrem Haushalt ein Schaden von mindestens 5000 Euro entstanden ist, der nach Einschätzung des Antragstellers auch nicht durch Versicherungen ersetzt wird.

Grundsätzlich werden mit den Soforthilfen Bürgerinnen und Bürger unmittelbar unterstützt, die von existentieller Not betroffen sind. Zusätzlich zu einem Sockelbetrag von 1.500 Euro pro Haushalt stehen für jede weitere Person aus dem Haushalt 500 Euro bereit. Insgesamt werden an einen Haushalt maximal 3.500 Euro ausgezahlt. So wird eine erste finanzielle Überbrückung ermöglicht, um eine vorübergehende akute Notlage bei der Unterkunft oder bei der Beschaffung von Haushaltsgegenständen finanziell zu bewältigen.

Antragsberechtigt sind ebenfalls Unternehmen, Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige, die durch die Unwetterkatastrophe vom 14. und 15. Juli 2021 einen unmittelbaren Schaden an oder in ihren Betriebsstätten erlitten haben sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Auch hier ist die Voraussetzung die persönliche Erklärung  über Mindestschäden – die voraussichtlich versicherungsseitig nicht abgedeckt werden – von 5000 € und die Bestätigung, dass die Betriebsstätte im konkreten Schadensgebiet liegt.

Nach einer Plausibilitäsprüfung durch die Stadt werden die Soforthilfen zeitnah auf das Konto der Abtragstellenden überweisen.

Beitrag drucken
Anzeige