Acht Bundeswehr-Soldaten unterstützen derzeit das städtische Gesundheitsamt bei der Kontaktverfolgung von Corona-Infizierten (Foto: Carolina Kießlich/ © Stadt Bottrop)
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Bottrop. Angesichts der hohen Corona-Infektionszahlen greift die Stadtverwaltung wieder auf die Hilfe von Soldaten bei der Kontaktverfolgung zurück

Erst im Juni hatten die Soldaten der Bundeswehr Bottrop verlassen. Acht Kräfte helfen erneut bei der Kontaktverfolgung von Corona-Infizierten.

Die Einsatzkräfte wurden angefordert, um das städtische Gesundheitsamt bei der Kontaktnachverfolgung zu unterstützen. Dies ist erforderlich, weil sich die Zahl der positiv getesteten Corona-Fälle wieder deutlich erhöht. Aus einer infizierten Person resultieren derzeit acht bis neun Kontaktpersonen. Mit eigenem Personal ist die derzeit wachsende Aufgabe nicht mehr zu schaffen. Acht Bundeswehr Soldaten des Aufklärungsbataillons sieben aus Augustdorf sind seit einer Woche in Bottrop eingesetzt.

Zweiter Einsatz bringt Routine mit sich

Die meisten von ihnen waren bereits einmal zur Kontaktverfolgung von Corona-Infizierten in einer anderen Kommune eingesetzt und kennen die Abläufe. Eine Einweisung sowie eine Schulung der helfenden Kräfte wurde von Mitarbeitern des städtischen Gesundheitsamtes durchgeführt.

Die eingesetzten Soldaten berichten, dass bei ihrem zweiten Einsatz mittlerweile auch die Bürger:innen bereits wissen was sie erwartet, wenn sie bei ihnen anrufen und gut kooperieren.

Wie lange die Bundeswehr bei der Kontaktnachverfolgung in Bottrop unterstützen wird, ist abhängig von der Entwicklung der aktuellen Lage. Zunächst ist die Amtshilfe bis zum 15. Dezember gewilligt.

Die Stadt hatte als die Fallzahlen wieder deutlich angestiegen sind die Verstärkung angefordert und nach der Bitte um Amtshilfe zur Entlastung des Gesundheitsamtes eine schnelle Zusage erhalten. Insgesamt wurden seit März vergangenen Jahres 1000 Hilfeanträge bei der Bundeswehr NRW gestellt.

Weiterhin gilt: Wer positiv auf das Coronavirus getestet wurde, muss sich in Absonderung begeben und seine engen Kontaktpersonen unverzüglich selbst darüber informieren, damit diese sich ihrerseits absondern und sich testen lassen. Wer Kenntnis davon hat, dass er oder sie als enge Kontaktperson gilt, ist auch ohne Aufforderung des Gesundheitsamts unmittelbar zur Absonderung und Testung verpflichtet.

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