(Foto: PR-Fotografie Köhring)
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Mülheim an der Ruhr. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil gegen die Postbank entschieden, dass ein seit vielen Jahren bestehendes, allgemein übliches Verfahren der Akzeptanz von Entgeltanpassungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Teilen zu beanstanden ist. Inhalt ist ein kleiner, aber feiner Unterschied: Es gilt nun nicht mehr die Regel, dass eine Zustimmung automatisch erfolgt, wenn nicht innerhalb von zwei Monaten widersprochen wurde, sondern jeder Kunde muss aktiv den AGB und den aktuellen Preisen zustimmen – und zwar auch dann, wenn man bereits lange Jahre ein Konto bei der Sparkasse hat.

Die Bitte um Einwilligung zu den AGB ist kein Marketing, sondern eine rechtlich notwendige Einwilligung, die in Zukunft jedes Kreditinstitut von seinen Kunden einholen muss. Über 60% der Mülheimer Sparkassenkunden haben bereits zugestimmt. Nach nur etwas über einem Monat Zeit, ein „echter Vertrauensbeweis der Mehrheit unserer Kunden“, sagt Martin Weck. „Viele Kunden gehen aber immer noch davon aus, dass sie automatisch zustimmen, wenn sie nicht reagieren.“ Noch vor Weihnachten gingen daher nun Erinnerungsschreiben heraus.

Die Kunden haben unterschiedliche Möglichkeiten, die Zustimmung zu erteilen: ganz einfach per Unterschrift auf dem Erinnerungsschreiben, per Anruf unter 0208 3005-2222 oder einfach online unter www.spkmh.de/zustimmen.

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