(Foto: privat)
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Niederkrüchten. Vor Weihnachten haben die Initiatoren zur Rettung des Freibads Niederkrüchten zwei zusätzliche Bürgerbegehren angemeldet. Diese richten sich nun konkret gegen die Ratsbeschlüsse vom 9. November 2021.

Der Rat der Gemeinde Niederkrüchten hatte in jener Sitzung nach dem Start des ersten Bürgerbegehrens „START Freibadsanierung“ mehrheitlich die Nicht-Sanierung des Freibads beschlossen. Außerdem wurde dort auch der Weg zur Errichtung eines interkommunalen Hallenbades mit der Gemeinde Brüggen frei gemacht.

Die Entscheidung über die Zulässigkeit des ersten Bürgerbegehrens soll erst im Februar vom Rat der Gemeinde getroffen werden. Für ein neues explizit kassierend formuliertes Bürgerbegehren wäre es danach aufgrund der Drei-Monats-Frist zu spät. Nachdem Bürgermeister Karl-Heinz Wassong das Bürgerbegehren nach dem herbeigeführten Ratsbeschluss für unzulässig hält, wollten die Initiatoren lieber auf Nummer sicher gehen.

Mit einem weiteren Bürgerbegehren gegen den Ratsbeschluss für das interkommunale Hallenbad möchte man die angekündigte Steuererhöhung für die Gemeinde Niederkrüchten verhindern, die von Kämmerin Marie-Luise Schrievers während der Ratssitzung in Aussicht gestellt wurde, falls zusätzlich zum interkommunalen Hallenbad das Freibad realisiert würde. Aus Sicht der Bürgerinitiative ist das interkommunale Hallenbad für Niederkrüchtener Belange unnötig groß und für die immer wieder ins Spiel gebrachte „Pflichtaufgabe der Gemeinde“ (Schulschwimmen) zu teuer. Nachdem bekannt wurde, dass Niederkrüchten für das Schwimmbad fast doppelt so viel bezahlen soll wie Brüggen, sind die jetzigen Planungen vielen Bürgerinnen und Bürgern nicht vermittelbar. Von einer Förderung in Höhe von 3,6 Mio. € aus dem integrativen Handlungskonzept würde ausschließlich die Gemeinde Brüggen profitieren. Zudem wurden immer noch nicht die Kostenrisiken beziffert, die sich aus dem neuen Standort vor den Toren Brüggens ergeben.

“Wenn sich die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Niederkrüchten ein saniertes Freibad wünschen, dann haben sich die Planungen für ein Hallenbad auch nach dieser Vorgabe zu orientieren und nicht umgekehrt”, sagte Dr. Björn-Carsten Schultheis für die Initiatoren des Bürgerbegehrens. „Deshalb wird die Kombination aus Freibad und funktionalem Hallenbad am bisherigen Freibadstandort für die beste Lösung gehalten.“ Beide Bäder hätten pünktlich zum 50jährigen Bestehen der Gemeinde schon fertig gebaut bzw. saniert werden können, so die Initiatoren zur Rettung des Freibads Niederkrüchten.

Guido Buschhüter und Dr. Björn-Carsten Schultheis sind zuversichtlich, dass nach dem Erhalt der neuen Kostenschätzungen die Hürde von 1129 Unterschriften innerhalb weniger Wochen genommen werde. Das erste Bürgerbegehren mit über 2500 Unterschriften bleibt aber bis zur abschließenden Klärung weiterhin aktiv. „Nachdem doppelt so viele Bürgerinnen und Bürger unser erstes Bürgerbegehren unterschrieben haben und somit der klare Bürgerwille ausgedrückt wurde, darf es nicht sein, dass juristische Konstruktionen einen Bürgerentscheid verhindern“, erklärte Guido Buschhüter. Man werde sofortige Rechtsmittel eingelegen, falls der Rat das erste Bürgerbegehren für unzulässig erklären sollte.

Der Fachanwalt der Bürgerinitiative kommt in seiner Stellungnahme zu der klaren Einschätzung, dass der Rat der Gemeinde Niederkrüchten die Zulässigkeit beschließen müsse. Das Bürgerbegehren wurde vor dem Ratsbeschluss gestartet und sei somit „konserviert“. In der Stellungnahme heißt es: “Ein entsprechender Bürgerentscheid würde automatisch eine kassatorische Wirkung in Bezug auf einen solchen Ratsbeschluss entfalten“. Die Rechtsprechung hätten die Gerichte bis heute nicht aufgegeben. Genau aus der Sorge heraus, dass eine Gemeinde ein laufendes Bürgerbegehren “unzulässig machen“ könnte.

Zusätzlich zu den guten juristischen Aussichten hat sich die Bürgerinitiative für die Absicherung der Freibadsanierung entschieden. Den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Niederkrüchten solle in jedem Fall das demokratische Mittel eingeräumt werden, mit einem Bürgerentscheid final über das Freibad abstimmen zu können.

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