Dr. Günter Krings MdB (Foto: Laurence Chaperon)
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Mönchengladbach. In ihrer heutigen Fraktionssitzung hat die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag einen Antrag für ein Impfvorsorgegesetz beraten, der in der kommenden Woche von der Fraktion beschlossen werden soll. Das Grundkonzept eines “vorsorgenden Gesetzes”, das aber noch keine Impfpflicht “auf Vorrat” festlegt, hatte der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Dr. Günter Krings entwickelt. Der Bundestagsabgeordnete aus Mönchengladbach begründet den Antrag wie folgt:

“Es ist bemerkenswert, dass der Bundeskanzler seiner Ankündigung, Deutschland brauche eine allgemeine Impfpflicht, keinen konkreten Gesetzentwurf folgen lässt. Stattdessen flüchtet er sich in Gruppenanträge und münzt das Problem mangels eigener Mehrheiten zu einer Gewissensentscheidung um. Der Bundeskanzler versucht, die Handlungsunfähigkeit der Bundesregierung zu verschleiern.

Als Union nehmen wir uns des Themas seriös an und legen einen eigenen Antrag vor. Für die aktuelle Omikron-Welle käme eine Impfpflicht zu spät. Wir brauchen daher ein vorausschauendes und flexibles Konzept, mit dem wir uns für eventuell kommende Wellen und Varianten wappnen können. Ich freue mich daher sehr, dass die Unionsfraktion meinen Vorschlag eines Impfvorsorgegesetzes überwiegend sehr positiv aufgenommen hat. Mit dem Vorschlag könnte die Bundesregierung jetzt die Strukturen für die Einführung einer Impfpflicht sicherstellen, falls diese erforderlich werden sollte.

An erster Stelle steht für uns der Aufbau eines Impfregisters, damit wir eine zuverlässige und sichere Datengrundlage über den Impfstatus aller Altersgruppen haben werden. Die Impfkampagne muss intensiviert werden, mit Schwerpunkt auf eine bessere und zielgerichtete Aufklärung. Wenn die Infektionslage sich derart anspannt, dass die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems in Gefahr gerät, wird ein Impfmechanismus durch gesonderten Beschluss des Bundestages in Kraft gesetzt. Dann tritt die Impfpflicht gestaffelt insbesondere nach Altersgruppen in Kraft.

Dieses mehrstufige Vorgehen sichert die Verhältnismäßigkeit des Gesetzes. Nur so finden wir auch eine breite Akzeptanz in unserer Gesellschaft dafür.”

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