Sarah Philipp (Foto: Christoph Reichwein)
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Duisburg. Die Duisburger CDU ist entsetzt über die perfide Methode der SPD im NRW-Wahlkampf. Es geht um den belegten Versuch aus dem Abgeordnetenbüro der Parlamentarischen Geschäftsführerin und Duisburger SPD-Landtagskandidatin Sarah Philipp, über den privaten Instagram-Account der 16-jährigen Tochter der ehemaligen Landesumweltministerin Ursula Heinen-Esser, kurz vor ihrem Rücktritt in der sogenannten „Mallorca-Affäre“ mutmaßlich kompromittierende Fotos in der Sache zu finden. Dafür wurde zunächst vom Instagram-Account Sarah Philipps eine Anfrage zur Aufnahme in den „privaten Bereich“ der Tochter der CDU-Politikerin gesendet und später noch durch Philipps Mitarbeiter eine Follower-Anfrage.

Thomas Mahlberg (Foto: privat)

Dazu Thomas Mahlberg, Vorsitzender des CDU-Kreisverbandes Duisburg: „Es ist empörend, wie Frau Philipp und die SPD auf der einen Seite die moralische Keule schwingen und wegen Verfehlungen Rücktritte fordern und auf der anderen Seite selbst zu mehr als unlauteren Methoden greifen, um diese Personen zu beschädigen. Hier wurde offenbar bewusst der Versuch unternommen, das minderjährige Kind der CDU-Politikerin zu instrumentalisieren, um diese auszuspionieren.“

Frau Philipp will von all dem angeblich nichts gewusst haben und hat als Hauptverantwortlichen einen Mitarbeiter ihres Abgeordnetenbüros ausgemacht, für den sie sich stellvertretend entschuldigte. Doch kann eine derartige Grenzüberschreitung damit einfach vom Tisch gewischt werden?

Die CDU Duisburg verneint und unterstützt die Initiative des CDU-Fraktionsvorsitzenden im nordrhein-westfälischen Landtag, Bodo Löttgen, zur weiteren Aufklärung: „1. Der betreffende Mitarbeiter muss dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss schriftlich bestätigen, dass er selbst den Ausforschungsversuch gegenüber der minderjährigen Tochter von Frau Heinen-Esser unternommen hat und nicht seine Vorgesetzte Sarah Philipp.

2. Frau Philipp muss durch qualifizierte Fachleute die digitalen Spuren sichern lassen und bei der Firma Instagram einen Nachweis anfordern, von welchem Gerät aus (IP-Adresse, MAC-Adresse, Gerätenummer) zu dem betreffenden Zeitpunkt der Instagram-Account von Frau Philipp bedient wurde. Sie muss darüber hinaus den Landtagspräsidenten bitten zu prüfen, ob der Zugriff zum fraglichen Zeitpunkt von einem dienstlichen Computer aus erfolgte. Falls ja: Welcher Computer? Wer hatte Zugriff darauf? Befand sich Frau Philipp zu diesem Zeitpunkt im Landtag?

3. Frau Philipp muss darlegen, wann genau sie von dem Vorgang erfahren hat, der schon seit Tagen Gesprächsthema auf den Fluren des Landtags war, und wann genau sie darüber erstmals mit dem betreffenden Mitarbeiter gesprochen hat.

4. Frau Philipp muss darlegen, wann genau sie den Fraktionsvorsitzenden Thomas Kutschaty über diese Grenzüberschreitung informiert hat und welche Maßnahmen dieser daraufhin getroffen hat.

5. Frau Philipp muss darlegen, ob es sich bei dem betreffenden Instagram-Account um ihren privaten Account oder um ihren Account als Parlamentarische Geschäftsführerin gehandelt hat.“

„Erst wenn diese Punkte umgesetzt und glaubhaft beantwortet sind, können folgerichtige Konsequenzen für die SPD in NRW abgeleitet werden – für die Parlamentarische Geschäftsführerin Sarah Philipp, aber auch für den SPD-Fraktionsvorsitzenden Thomas Kutschaty“, macht Thomas Mahlberg die Sicht der Duisburger CDU klar.

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