Kaarst. Im Juni 2020 hatten alle Fraktionen des Kaarster Stadtrats, außer der AfD, für den Antrag der Kaarster GRÜNEN gestimmt, der eine Kooperation mit der AfD ausschloss. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf erklärte diesen Ratsbeschluss nun für rechtswidrig und folgte in seinem Urteil dem Argument des AfD-Politikers, dass er sich als Ratsmitglied herabgesetzt und zum “Ratsmitglied zweiter Klasse” gemacht sah.
Die Kaarster GRÜNEN reagierten gelassen auf das Urteil. „Uns war es wichtig, ein deutliches Zeichen gegen die Zusammenarbeit mit der AfD und anderen rechtsextremen, undemokratischen Parteien zu setzen“, erklärt Maarten Gassmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, der damals federführend an dem Antrag beteiligt war. Nina Lennhof, Vorstandssprecherin der Kaarster GRÜNEN ergänzt: „Besonders vor dem Hintergrund der Situation in Thüringen, wo die FDP zunächst die Wahl ihres Kandidaten mit Stimmen der AfD zum Ministerpräsidenten hingenommen hat, haben wir es für nötig befunden, diesen Antrag zu stellen.“ Es sei ein deutliches und gutes Zeichen gewesen, dass sich die anderen Fraktionen dem Antrag einstimmig anschließen konnten.
„Das Urteil akzeptieren wir aber selbstverständlich“, so Maarten Gassmann weiter, und fügt hinzu: „Die AfD in Kaarst ist spätestens seit der letzten Kommunalwahl ohnehin in der Bedeutungslosigkeit versunken. Abgesehen von ein paar Provokationsversuchen in Ausschüssen und Rat kommt nichts Inhaltliches oder gar Sinnvolles. Keine der demokratischen Fraktionen in Kaarst würde wohl auf die Idee kommen, mit der AfD zusammen zu arbeiten, auch ohne Beschluss.“