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Mönchengladbach. Das Amtsgericht Mönchengladbach – Schöffengericht – hat mit Beschluss vom 16.09.2022 die Anklage der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach vom 19.01.2021 gegen den Pfarrer Georg K., geboren im Dezember 1963, zur Hauptverhandlung zugelassen.

Dem Angeklagten, der zuletzt in Mönchengladbach wohnhaft war, derzeit aber in Belgien inhaftiert ist, werden gewerbsmäßige Untreue in 145 Fällen sowie gewerbliche Geldwäsche in 65 Fällen, begangen im Zeitraum vom 14.03.2017 bis zum 06.01.2020, vorgeworfen.

Der Anklage liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Im Zeitraum von Januar 2017 bis März 2018 sei der Angeklagte für das Spenden- und Kollektenkonto mehrerer Kirchengemeinden verfügungsberechtigt gewesen. Dieses Konto sei ausschließlich für Kirchenzwecke vorgesehen gewesen. Obwohl der Angeklagte gewusst habe, dass jede Verfügung über das Konto eines Beschlusses des Kirchenvorstands bedurfte, habe er diverse Verfügungen vorgenommen, insbesondere eine Vielzahl von Überweisungen auf ausländische Konten, die in keinem Zusammenhang mit der Kirchentätigkeit gestanden hätten. Insgesamt seien auf diese Weise vom Angeklagten etwas mehr als 100.000 EUR von dem Kirchenkonto ins Ausland transferiert worden. Der Angeklagte sei, nachdem die Transaktionen über das Kirchenkonto aufgefallen seien, vom Bistum im März 2018 von seinem Amt entbunden worden.

Neben dem Kirchenkonto habe der Angeklagte rund 160 – eigene und fremde – Konten genutzt, um als sogenannter Finanzagent Gelder aus Betrugsstraftaten in das Ausland zu transferieren. Die Geschädigten seien von unbekannten Hintermännern auf unterschiedliche Weise zu Zahlungen auf diese Konten bewegt worden, die der Angeklagte dann an ebenfalls unbekannte Empfänger weitergeleitet habe. Bei den dahinter stehenden Straftaten handele es sich insbesondere um Vorkassebetrug (Inaussichtstellen der Gewährung eines Kredites für den Fall, dass zuvor Bearbeitungsgebühren gezahlt werden), fingierte Schenkungen / Spenden gegen Zahlung von Gebühren und sogenanntes Romance Scamming. Dem Angeklagten sei bewusst gewesen, dass die Gelder aus Straftaten stammten. Die Überweisungen, die Gegenstand der vorliegenden Anklage sind, wiesen insgesamt ein Volumen von etwa 10.000 EUR auf.

Es wird darauf hingewiesen, dass hinsichtlich der angeklagten Vorgänge bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung des Angeklagten für diesen die Unschuldsvermutung gilt.

Termine für eine Hauptverhandlung hat das Amtsgericht Mönchengladbach noch nicht bestimmt. Über eine etwaige Terminierung werde ich Sie im Zuge der monatlichen Presseübersichten informieren. Nachfragen hierzu sind deshalb nicht erforderlich.

Der Angeklagte wird verteidigt von Rechtsanwalt Markus Brüggemann aus Mönchengladbach.

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