Margarete Grabowski mit Mitarbeitern des Bürgerbüros bei der Beantragung eines Personalausweises (Foto: André Grabowski)
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Bochum. Das Bürgerbüro wird mobil: Die Stadt führt den Bürgerkoffer der Bundesdruckerei GmbH ein. Das System ergänzt das vorhandene Dienstleistungsangebot im Bürgerbüro und ist ein weiteres wichtiges Element einer modernen, kunden- und serviceorientierten Verwaltung.

Der Bürgerkoffer ermöglicht die standortunabhängige, flexible und damit deutlich niederschwelligere Beantragung von Dienstleistungen des Bürgerbüros. Angeboten werden die Beantragung von Ausweisdokumenten, die Durchführung von An-, Ab- und Ummeldungen, Beantragung von Auskünften aus dem Bundeszentralregister, Beglaubigungen von Kopien und Abschriften und die Ausstellung von Melde- und Lebensbescheinigungen. Er verfügt über ein Notebook, Drucker, Scanner, Fingerabdrucksensor und ein Änderungsterminal. Darüber hinaus ist er mit einer Kamera und einem Stativ ausgestattet. Der Bürgerkoffer erfüllt höchste Sicherheitsanforderungen und ist mit der neuesten Software ausgestattet. Er hat ein Gesamtgewicht von rund 20 Kilogramm.

Der mobile Bürgerservice soll schwerpunktmäßig in Einrichtungen mit nicht oder nur eingeschränkt mobilen Bürgerinnen und Bürgern zum Einsatz kommen. In diesen Einrichtungen sollen bevorzugt Sammeltermine mit den jeweiligen Leitungen vereinbart werden. Einzelpersonen, die dauerhaft in ihrer Mobilität so stark eingeschränkt sind, dass sie kein Bürgerbüro aufsuchen können, steht der mobile Bürgerservice unter folgenden Voraussetzungen zur Verfügung: Sie haben einen Pflegegrad ab Stufe 4 oder eine Schwerbehinderung mit Merkzeichen aG. Wichtig ist, dass die Dienstleistungen des Bürgerkoffers nicht von Dritten – zum Beispiel Betreuenden oder Bevollmächtigten – für jemand anderes in Anspruch genommen werden können. Personen, die diesen Service wahrnehmen wollen, können sich an die Behördennummer 115 oder per Mail an cc-buergerbuero@bochum.de zur individuellen Terminvereinbarung wenden. Anschließend erfolgt eine Prüfung der Notwendigkeit des Vor-Ort-Einsatzes.

Beim Einsatz des Bürgerkoffers handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt. Ein Rechtsanspruch auf Inanspruchnahme dieser mobilen Verwaltungsleistung besteht nicht.

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