Kartenausschnitt mit den beiden markierten Sperrzonen: Rot – Schutzzone – 3 km und Blau – Überwachungszone – 10 km (Karte © Kreis Kleve)
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Kalkar/Kreis Kleve/Kreis Wesel. Kreis Kleve erlässt Allgemeinverfügung: Gehaltene Tiere dürfen die Sperrzonen weder verlassen noch hineingebracht werden.

Im Kreis Kleve gibt es einen weiteren Verdacht auf einen Ausbruch von Geflügelpest bei Hausgeflügel. In einer gewerblichen Haltung im Bereich Kalkar wurde nach einer Probenentnahme durch den betreuenden Veterinär der Verdacht auf Ausbruch von Geflügelpest mit dem hochansteckenden Virus amtlich bestätigt. Der gesamte Bestand – rund 1.700 Tiere  – muss getötet werden, um die Gefahr einer Übertragung auf andere Tiere zu verringern.

Der Kreis Kleve hat zur Eindämmung der Übertragungsgefahr im Umkreis von drei Kilometern um den betroffenen Betrieb eine vorläufige Schutzzone errichtet. Die vorläufige Überwachungszone hat einen Radius von zehn Kilometern. Aktuell gelten für die beiden Sperrzonen identische Maßnahmen, die unter anderem die Isolation des Geflügels und den Schutz des Geflügels vor Wildtieren sowie die Einfuhr von Waren regeln. Gehaltene Tiere dürfen die beiden Sperrzonen weder verlassen noch hineingebracht werden. Alle Maßnahmen erfolgen in enger Abstimmung mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV).

Der Kreis Kleve hat auf seiner Homepage (www.kreis-kleve.de – Aktuelle Themen: Bekanntmachungen) am Freitag, 09. Dezember 2022, eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, die alle Regelungen im Detail darstellt.

Überwachungszone reicht bis in den Kreis Wesel

Im Kreis Wesel liegen Teile von Xanten und Sonsbeck in der Überwachungszone.
Der Kreis Wesel hat eine Allgemeinverfügung für die vorläufige Überwachungszone mit den erforderlichen tierseuchenrechtlichen Maßnahmen veröffentlicht, einsehbar unter https://www.kreis-wesel.de/de/presse/amtsblatt-des-kreises-wesel-47.-jahrgang-nummer-51/. Die Allgemeinverfügung tritt heute Nacht um 0 Uhr in Kraft. Wichtig: Ab Samstag, 10. Dezember 2022, gilt bis auf weiteres unter anderem das Gebot zur Aufstallung des Geflügels sowie Handelsbeschränkungen für Tiere und Eier.

Die Karte der betroffenen Gebiete sind unter folgendem Link interaktiv einsehbar: https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/72A3EC1BEDF2BABD3FB6301F98F5F6ECC16BB7CEFC0675F8DA41C0FDA1B6BFF1.
Ein Teil des Xantener Gebietes ist zum zweiten Mal von Sperrmaßnahmen betroffen. Erst am vergangenen Montag wurden die gesperrten Zonen um einen Betrieb in Rees aufgehoben, die auch Xanten betrafen.

Sollte sich der jetzige Verdacht bestätigen, werden im betroffenen Gebiet risikoorientierte Betriebskontrollen und Proben durch den amtstierärztlichen Dienst des Kreises Wesel erfolgen.

Geflügelhalter, die ihre Tierzahlen bislang nicht bei der Tierseuchenkasse NRW angemeldet haben, sollten dies unverzüglich nachholen.

Der Kreis Wesel bittet alle Geflügelhalter, die eigenen Biosicherheitsmaßnahmen zu hinterfragen und zu verbessern, sowie ungewöhnliche Krankheitserscheinungen und erhöhte Todeszahlen beim Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung zu melden.

Für Fragen und Meldungen steht der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung unter vet.lm@kreis-wesel.de zur Verfügung.

Hintergrund
Die Geflügelpestsaison hat ungewöhnlich früh am Niederrhein begonnen. Bisher war der Winter die gefährliche Periode für die Geflügelhalter in der Region. An der Küstenregion Niedersachsens und Schleswig-Holsteins sind in diesem Jahr durchgängig tote Wildvögel mit einem positiven Befund aufgefallen. In Niedersachsen sind zudem über das ganze Jahr verteilt Ausbrüche in Hausgeflügelbeständen bestätigt worden. Damit hat sich die Anpassung der Risikoanalyse des Friedrich-Loeffler-Institutes (FLI) auf der Insel Riems vom vergangenen Jahr bewahrheitet: Das Auftreten der Geflügelpest ist kein saisonales Phänomen mehr. Das Virus hat sich dauerhaft in der Wildvogelpopulation etabliert und mit Ausbrüchen kann jederzeit gerechnet werden.

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