Bochum/Gelsenkirchen. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den VfL Bochum 1848 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 63.000 Euro belegt. Davon kann der VfL bis zu 21.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Während des Bundesligaspiels beim FC Schalke 04 am 10. September 2022 brannten im Bochumer Fanblock mindestens 63 Bengalische Feuer ab.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.