Die Zutrittsrechte von Menschen mit Behinderungen in Begleitung durch Assistenzhunde sind in § 12e des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) geregelt – Die Stadtverwaltung Schwelm ist ab 2023 "assistenzhundfreundliche Kommune“. Bürgermeister Stephan Langhard hat jetzt den entsprechenden Aufkleber am Rathaus angebracht, begleitet von Korinna Schlink, der Koordinatorin für Menschen mit Behinderungen in der städtischen Servicestelle Ehrenamt, und Detlef Wapenhans, Vorsitzender des Beirates für Menschen mit Behinderungen. Wapenhans war mit seinem Hund „Flocki“ zum Termin erschienen, der gerade zum Assistenzhund ausgebildet wird (Fotos: Stadtverwaltung Schwelm / Heike Rudolph)
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Schwelm. Die Stadtverwaltung Schwelm folgt einer Anregung aus dem politischen Raum und nimmt teil am Projekt “assistenzhundfreundliche Kommune“ der „Aktion Mensch“ und der „Pfotenpiloten e.V.“

Bürgermeister Stephan Langhard hat umgehend ernst gemacht und jetzt das Rathaus mit dem Aufkleber „Assistenzhund Willkommen“ ausgestattet. Unterstützt wurde er dabei von Korinna Schlink, der Koordinatorin für Menschen mit Behinderungen in der städtischen Servicestelle Ehrenamt, und Detlef Wapenhans, Vorsitzender des Beirates für Menschen mit Behinderung. Wapenhans war mit seinem Hund „Flocki“ zum Termin erschienen: Der Golden Doodle wird gerade zum Assistenzhund ausgebildet. „Mit unserer Teilnahme leisten wir einen weiteren aktiven Beitrag zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“, unterstreicht das Stadtoberhaupt die Bedeutung des Projektes.

Die Bedeutung von Assistenzhunden geht weit über die Liebe zum Haustier hinaus, ermöglicht ein solch besonders ausgebildeter Hund der Halterin bzw. dem Halter doch die ansonsten eingeschränkte Teilhabe am täglichen Leben. Damit verbunden sind besondere Zutrittsrechte für das Assistenzhundeteam. Die Zutrittsrechte von Menschen mit Behinderungen in Begleitung durch Assistenzhunde sind in § 12e des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz –  BGG) geregelt.

Der Assistenzhund vermag, manche Behinderung auszugleichen und verhilft seiner Teampartnerin/seinem Teampartner damit zu mehr Unabhängigkeit und Sicherheit. Es gibt neben dem Blindenführhund auch weitere Assistenzhund-Arten – auch für Einschränkungen, die unsichtbar sind. Für die betroffenen Menschen kann diese Unwissenheit Folgen für die Akzeptanz und den Zutritt zu Gebäuden haben.

Die Stadt Schwelm erklärt sich nicht nur offiziell und öffentlich zur „assistenzhundfreundlichen Kommune“, sie hat sich auch in der DogMap als „assistenzhundfreundliche Kommune“ eintragen lassen, bringt an allen Eingängen öffentlicher Einrichtungen „Assistenzhunde Willkommen“-Aufkleber an und wird die Hausordnungen ihrer Einrichtungen dahingehend modifizieren, dass Zutrittsverbote für Hunde eben nicht für Assistenzhunde gelten. Natürlich wird auch das städtische Personal entsprechend informiert. Weitere Informationen unter  https://www.pfotenpiloten.org/assistenzhundfreundlich/.

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