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Kamp-Lintfort/Neukirchen-Vluyn. Die Eyller-Berg Abfallbeseitigungsgesellschaft mbH (EBA) und das Land Nordrhein-Westfalen haben heute laut Pressemitteilung von Dr. Ralf Ossendot, dem Betreiber der EBA, vor dem Hintergrund der in der Vergangenheit geschlossenen gerichtlichen Vergleiche und der zwischenzeitlich eingetretenen Veränderungen der Verhältnisse zur Beendigung des vor dem OVG anhängigen Verfahrens bzgl. des Endes der Ablagerungsphase einen weiteren Prozessvergleich geschlossen. Darin hat sich EBA verpflichtet, nach dem 31. Dezember 2022 keine Abfälle zur Beseitigung mehr anzunehmen. Anträge auf Verlängerung der Ablagerungsphase hat EBA zurückgenommen.

EBA weist jedoch darauf hin, dass für die Rekultivierung der Deponie Material- und Baustoffanlieferungen (z.B. Tone, Kiese, Rekultivierungsböden, Kunststoffdichtungsbahnen, Rigolen etc.) in erheblichem Umfang in den nächsten Jahren stattfinden werden, so dass weiterhin LKW-Verkehr zur Deponie erfolgt.

Weiter erklärt Dr. Ossendot, dass zurzeit noch ein Verfahren beim OVG NRW zur Bestimmung des Enddatums für den Abschluss der Rekultivierungsarbeiten insgesamt anhängig ist. EBA hofft, auch diese Frage unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten klären zu können. EBA ist an einer konstruktiven Zusammenarbeit und einem Dialog mit der Stadt Kamp-Lintfort interessiert und bereit, der Politik, insbesondere dem Umweltausschuss der Stadt Kamp-Lintfort und dem „Runden Tisch“ über den Fortgang der Arbeiten zu berichten.

 

Vergleich vor dem Oberverwaltungsgericht in Sachen Sonderabfalldeponie Eyller Berg geschlossen (Pressemitteilung vom 30.12.22: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen)
In einem die Sonderabfalldeponie Eyller Berg in Kamp-Lintfort betreffenden Verfahren haben die Eyller Berg Abfallbeseitigungsgesellschaft mbH und das Land Nordrhein-Westfalen nach intensiven Verhandlungen unter aktiver Mitwirkung des Gerichts heute einen vom Vorsitzenden des 20. Senats des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vorgeschlagenen Vergleich abgeschlossen. In dem Vergleich hat sich die Eyller Berg Abfallbeseitigungsgesellschaft mbH unter anderem verpflichtet, nach dem 31. Dezember 2022 keine Abfälle zur Beseitigung mehr anzunehmen. Zudem wurden zahlreiche weitere Vereinbarungen zum Fortgang der noch erforderlichen weiteren Arbeiten auf dem Deponiegelände getroffen.
Aktenzeichen: 20 F 34/22.AK

 

Deponie Eyller Berg: Es bleibt beim Ablagerungs-Stopp zum 31.12.2022 – Land NRW und Betreibergesellschaft einigen sich auf neuen Vergleich (Pressemitteilung vom 30.12.22: Bezirksregierung Düsseldorf)

Nach schwierigen Vergleichs-Verhandlungen mit der Betreibergesellschaft der Deponie Eyller Berg in Kamp-Lintfort steht nun endgültig fest: Nach dem 31.12.2022 dürfen dort keine Abfälle mehr abgelagert werden. Darauf hatte das Land NRW bestanden.
Die Eyller Berg Abfallbeseitigungsgesellschaft mbH (EBA) hatte Anfang Oktober Klage vor dem Oberveraltungsgericht Münster (OVG NRW) auf Anpassung der gerichtlichen Vergleiche u.a. dahingehen erhoben, dass das Ende der Ablagerungsphase auf den 31.12.2024 verlängert wird. Daraufhin hat das Land NRW -vertreten durch die Bezirksregierung Düsseldorf- die Vollstreckung aus den gerichtlichen Vergleichen beim OVG NRW beantragt. 
Unter der Verhandlungsführung des Vorsitzenden des zuständigen Senats des OVG sind die Parteien im Erörterungstermin am 09.12.2022 erneut in Vergleichsverhandlungen eingetreten, welchen nunmehr abgeschlossen sind.
Dabei hat das Land NRW seine wesentliche Forderung – das Ende der Ablagerungsphase zum 31.12.2022 – durchsetzen können. Zudem konnte nach langen Verhandlungen erstmalig eine Frist zum Abbau der vorhandenen Überhöhungen aufgenommen werden. Demnach ist die EBA verpflichtet, die vorhandenen Überhöhungen zur Herstellung der im Vergleich aus dem Jahr 2015 vorgesehenen Kubatur bis spätestens zum 30.09.2024 in den Canyon einzubauen.
Gleichwohl werden nach dem 01.01.2023 allerdings zahlreiche Lkw zur Deponie fahren, um die geforderten Abdichtungssysteme und Rekultivierungen umzusetzen. Hierzu wird die EBA die im Canyon-Bereich gelegenen Deponieabschnitte vollständig einrichten. Auch hierzu hat sich mit Vergleichsschluss bis spätestens zum 30.09.2024 verpflichtet. Nachdem die Überhöhungen vollständig in den eingerichteten Canyon eingebaut sind, wird ein staatlich bestellter Vermesser ermitteln, ob im Canyon-Bereich die Kubatur 2015 erreicht wurde. Für den Fall, dass dort die Kubatur 2015 nicht erreicht ist, wird dieser zudem feststellen, wieviel Material noch erforderlich ist, um die Kubatur 2015 herstellen zu können.
Der EBA wird in diesem Fall gestattet, diese Fehlmengen mit geeigneten Ersatzbaustoffen bis zum 30.09.2025 auszugleichen. Hierbei können, wie auch sonst bei Baumaßnahmen üblich, Abfälle zur Verwertung zum Einsatz kommen. Das Land hatte sich in den Verhandlungen für kürzere Fristen bei Umlagerung und Kubatur eingesetzt, konnte dies aber nicht durchsetzen und ist schließlich dem Kompromissvorschlag des OVG gefolgt.
Zum Hintergrund:
Die Auseinandersetzung des Landes mit der Betreibergesellschaft der Deponie geht schon über Jahre. Immer wieder gab es Gespräche, Informationsveranstaltungen – aber auch juristische Auseinandersetzungen.
Bereits 2015 hatte das Land NRW einen Vergleich mit der EBA geschlossen. Gegen die daraus folgenden Maßnahmen der Bezirksregierung hatte die EBA fünf gerichtliche Verfahren eingeleitet, so dass es 2021 zu einer Vergleichsergänzung kam, die nun erneut von der EBA beklagt war. 

 

Siehe auch bisherige aktuelle Berichterstattung: Giftmüll: „Der Eyller Berg ruft wieder zur Demo!“ – Ist jetzt wirklich Schluss?

Die beabsichtigte Demonstration wird daher nach Aussage des Veranstalters nicht stattfinden.

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