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Krefeld. Der Kommunalbetrieb Krefeld (KBK) weist darauf hin, dass am Freitag, 6. Januar, die Frist zur Meldung der Wasserzählerstände abläuft.

Die Mitteilung der Zählerstände an den KBK ist zur Ermittlung der Abwassergebühren zwingend erforderlich. Den Krefelder Bürgern stehen zur Meldung weiterhin die Onlineangebote unter www.kbk-krefeld.de “Zählerstandsmeldung” oder mittels des beigefügten QR-Codes sowie die Spracheingabe per Telefon zur Verfügung. Die entsprechende Telefonnummer zur Spracheingabe finden die Bürger auf der zweiten Seite des Aufforderungsschreibens.

Sollten die Zählerstände nicht bis zum 6. Januar an den KBK übermittelt worden sein, werden die Verbrauchswerte, basierend auf den Verbräuchen der Vorjahre, geschätzt.

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