Symbolbild
Anzeigen

Düsseldorf. In der Silvesternacht ist eine 39-jährige Frau durch mehrere Messerstiche in Vennhausen so schwer verletzt worden, dass sie noch am Tatort ihren Verletzungen erlag. Die Tat ereignete sich in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft für sucht- und psychisch kranke Menschen, die von der Diakonie betreut werden.

Diakoniepfarrer Michael Schmidt ist erschüttert: „Die grausamen Ereignisse der Silvesternacht machen uns zutiefst betroffen und traurig. Wir sind in unseren Gedanken bei dem Opfer und den Angehörigen der getöteten Frau, denen unser tiefstes Mitgefühl gilt.“

Der mutmaßliche Täter wurde von August 2021 bis November 2022 von der Diakonie betreut. Zum November war das Betreuungsverhältnis gekündigt worden. „Mit dem Ende des Betreuungsverhältnisses ging auch die fristgerechte Kündigung des Mietverhältnisses in der Wohngemeinschaft einher, in der der mutmaßliche Täter am Silvesterabend noch wohnte“, erläutert Michael Schmidt die Hintergründe.

Bei der Wohngemeinschaft handelt es sich nicht um ein stationäres Angebot, sondern um eine ambulant betreute Wohngemeinschaft, in der die Bewohner rechtlich eigenständige Mietverträge besitzen. Die Betreuung erfolgt über ein Fachleistungsstundenkontingent, welches über den LVR finanziert wird. Dies bedeutet, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Diakonie den Klienten oder die Klientin nach Verabredung in seiner oder ihrer Wohnung in diesem Stundenumfang aufsucht oder bei seinen oder ihren Terminen (z. B. Behörden) unterstützt.

Beitrag drucken
Anzeige