Christoph Schork (Foto: Max Schade/FDP-Ratsfraktion)
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Düsseldorf. Kernthema der FDP – weniger Bürokratie in Düsseldorf: Wohnungskäufer:innen müssen nicht mehr drei Monate umsonst warten

Aufgrund einer Anfrage der FDP Ratsfraktion am 2. Februar 2023 im Rat der Stadt Düsseldorf hat die Bauverwaltung angekündigt, per Allgemeinverfügung künftig auf ihr denkmalschutzrechtliches Vorkaufsrecht zu verzichten.

Ratsherr Christoph Schork (FDP) freut sich über diese konstruktive Entscheidung der Stadt: „Endlich ist der Webfehler der CDU-Landesregierung im NRW Denkmalschutzgesetz für Düsseldorf behoben. Das Vorkaufsrecht der Stadt hat nicht nur enorme Ressourcen in der Verwaltung gebunden; es ist ohne praktischen Mehrwert, weil ein Denkmalschutz bei Wohnungs-, Teileigentum oder Erbbaurechten praktisch ausgeschlossen ist.“

Käufer:innen und Verkäufer:innen von Wohnungen, Teileigentum und Parteien von Erbbaurechten können somit aufatmen. Sie müssen nicht mehr drei Monate warten, bis die Frist der Stadt Düsseldorf zur Ausübung des Vorkaufsrechts abgelaufen ist. Alle Kaufverträge können damit schneller abgeschlossen werden.

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