( © Stadt Mülheim an der Ruhr)
Anzeige

Mülheim an der Ruhr. Damit das närrische Treiben rund um den Rosenmontagszug reibungslos abläuft, bittet die Stadt Mülheim an der Ruhr, folgende Hinweise zu beachten.

So gilt rund um den Rosenmontagszug ein Glasverbot. Das Verbot gilt am Rosenmontag, 20. Februar, in der Zeit von 12 bis 20 Uhr, und zwar auf dem gesamten Weg des Rosenmontagszuges zuzüglich eines parallel zum Zugweg verlaufenden beidseitigen Sicherheitsstreifens von 100 Metern, sowie auf dem gesamten Rathausmarkt. Verboten ist das Mitführen von Gläsern und Glasflaschen sowie sonstigen Glasbehältnissen – mit und ohne Inhalt. Zur Begründung führt die Stadt Mülheim in der im Amtsblatt veröffentlichten Allgemeinverfügung aus, dass Teilnehmende des Zuges durch zerbrochenes Glas verletzt werden könnten. Bei der Vielzahl von Personen, die den Rosenmontagszug besuchen, sei mit hoher Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen, dass mitgeführte Gläser und Glasflaschen fallen gelassen oder weggeworfen werden und diese hierbei zerbrechen. Es bestehe die konkrete Gefahr, dass sich durch die auf dem Boden liegenden äußerst scharfkantigen Scherben Personen, insbesondere kleinere Kinder, verletzen.

Am Rosenmontag werden zudem Parkverbotszonen in der Innenstadt entlang des Zugverlaufs eingerichtet und kenntlich gemacht. Der Zugverlauf ist aktuell folgendermaßen geplant, siehe Grafik 1: Kaiserstraße, Leineweberstraße, Ruhrstraße, Schollenstraße, Friedrich-Ebert-Straße, Bahnstraße, Am Löwenhof, Kurt-Schumacher-Platz, Kaiserplatz, Leineweberstraße, Friedrichstraße, Wertgasse, Ruhrstraße, Leineweberstraße, Schloßbrücke. Die Stadt Mülheim bittet dringend darum, das Parkverbot zu beachten! Während des Rosenmontagszuges kann der Verkehr von privaten und öffentlichen Parkplätzen, Parkhäusern und Tiefgaragen im gesamten Innenstadtbereich nicht abfließen.

Wie schon in den vergangenen Jahren wird auf dem Rathausmarkt während des Rosenmontagszuges eine „Familienfreundliche Zone“ eingerichtet. Ab 13 Uhr ist vor und neben dem leerstehenden Büdchen ein offenes Angebot für Kinder und Familien geplant – aber auch für alle anderen Interessierten, die den Rosenmontagszug ohne Alkohol- und Tabakkonsum verbringen wollen. Der Bereich wird mit Hinweisschildern als „Familienfreundliche Zone“ kenntlich gemacht und ist als Angebot ohne Kontrollen und Absperrungen geplant. Die Initiatoren bauen auf Gespräche und Verständnis der Mülheimer Jecken. Zur Verkürzung der Wartezeit auf den Rosenmontagszug wird das AWO Spielmobil einige Angebote für Kinder aufbauen. Die „Familienfreundliche Zone“ ist Teil der Aktionstage zur Suchtvorbeugung unter dem Motto „Feiern statt Reihern“ vom 13. bis zum 20. Februar, Veranstalter ist der Arbeitskreis Suchtvorbeugung der kommunalen Gesundheitskonferenz.

Die Zufahrt zu den Krankenhäusern bleibt durchgehend gewährleistet, die Ausweichroute zeigt die Grafik:

Rosenmontag: Stadtverwaltung bleibt geschlossen

Die Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr ist an den Karnevalstagen nur eingeschränkt erreichbar. Am Rosenmontag bleiben alle städtischen Dienststellen geschlossen. Dies betrifft auch die „Stadtwache“, das gemeinsame Projekt von Rathaus und Polizei gegenüber dem Rathaus im Ruhrquartier, ebenso wie die Stadtbibliothek im MedienHaus.

Zur Altweiberfastnacht am Donnerstag, 16. Februar, erobern die Möhnen um 11:11 Uhr das Rathaus und feiern die Übergabe des Goldenen Rathausschlüssels an die Mülheimer Prinzenpaare. Am Montag, 20. Februar, startet um 14 Uhr der traditionelle Rosenmontagszug in der Innenstadt. Zur Schlüsselrückgabe kommen die Prinzenpaare am Dienstag, 21. Februar, zurück ins Rathaus und geben den Goldenen Rathausschlüssel wieder in die Obhut des Oberbürgermeisters.

Beitrag drucken
Anzeige