v.l. Ludger Camp (kath. Seelsorger), Dr. Werner Neyen (Jurist und Notar), Dr. Barbara Kahl (Oberärztin der Palliativmedizin), Priv.-Doz. Dr. med. Wolfgang Lepper (Chefarzt Chefarzt Kardiologie, Rhythmologie und Intensivmedizin (Foto: Helios)
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Duisburg. Vorsorge ist besser als Nachsorge. Dies gilt insbesondere für die eigene Gesundheit und den Umgang mit schweren Krankheiten oder Unfällen. Eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht sind wichtige Dokumente, um im Ernstfall selbstbestimmt handeln und Entscheidungen treffen zu können. Doch was genau ist der Unterschied und welche Formalitäten gilt es zu beachten?

Darüber haben Fachexpert:innen des Helios Klinikums Duisburg und der Helios Rhein-Ruhr Kliniken in Zusammenarbeit mit der Volksbank Rhein-Ruhr am 10. Mai 2023 aufgeklärt. Die vier Expert:innen aus der Intensivmedizin, Palliativmedizin, Seelsorge und aus dem juristischen Bereich haben verschiedene Perspektiven zum Thema Patientenverfügungen beleuchtet. Was passiert im Ernstfall mit mir? Welche Dokumente werden benötigt? Wie wird festgelegt, wer in solchen Akutsituationen entscheiden darf? Diese und viele weitere Fragen konnten gemeinsam erarbeitet werden. Das vielschichte Thema stieß auf reges Interesse.

In guten Zeiten für die schlechten Zeiten vorsorgen – der Gedanke an den Tod und die eigene Sterblichkeit kann für viele Menschen beängstigend sein. Das Verfassen einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht erfordern eine Auseinandersetzung mit dem eigenen Tod, den eigenen Werten und dem gewünschten Lebensende und viele fühlen sich damit unbehaglich. Umso wichtiger ist die Auseinandersetzung mit diesen Themen, denn letztlich ist es die einzige Möglichkeit, im Voraus festzulegen, welche medizinischen Behandlungen im Ernstfall gewünscht sind oder abgelehnt werden. Patientenverfügungen geben den individuellen Wünschen und Vorstellungen Ausdruck, um sicherzustellen, dass die medizinische Versorgung im Einklang mit den eigenen Werten und Vorstellungen steht. Daher lautet der klare Apell aller Referent:innen, das Thema nicht weiter aufzuschieben, sondern sich umgehen damit zu befassen. Die Erstellung einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht ist einfach und kann ohne großen Aufwand durchgeführt werden. Einige Formulare und Vorlagen stehen online zur Verfügung (unter anderem von dem Bundesministerium der Justiz oder der Ärztekammer Nordrhein). In jedem Fall sollten Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht in der Familie und bei behandelnden Ärzten bekannt gemacht und bei Bedarf auch mitgeführt werden.

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