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Krefeld. „Der mit breiter Mehrheit in der gestrigen Ratssitzung getroffene Beschluss zur Zukunft der Uerdinger Rheinbrücke ist ein gutes und wichtiges Signal für Uerdingen und den Krefelder Hafen“, zeigt sich der planungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Krefeld und Uerdinger Bezirksvorsteher, Jürgen Hengst, erfreut.

Die nun so erfolgte klare Aufforderung des Krefelder Stadtrates an die Landesregierung Nordrhein-Westfalen, das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen und den Landesbetrieb Straßenbau NRW bringe eine schnelle und effiziente Lösung für die historische Uerdinger Rheinbrücke wieder ein Stück näher.

„Es ist wichtig, sich dort Gehör zu verschaffen, wo die Verantwortung für die Unterhaltung der Uerdinger Rheinbrücke liegt – bei Land und Bund. Mit ihrem gemeinsamen Beschluss hat die große Mehrheit des Krefelder Stadtrates dies nun getan“, so Hengst. Positiv sei zudem, dass es in der Nachbarstadt Duisburg ähnliche Bestrebungen für ein solches Signal aus der Kommunalpolitik gibt.

Bei der Frage um die Zukunft der historischen Rheinbrücke gehe es laut des Uerdinger Bezirksvorstehers gleichermaßen um den Erhalt eines Bauwerkes mit identitätsstiftendem Charakter nicht nur für den Stadtteil Uerdingen und die Sicherung der Wirtschaftskraft des Krefelder Hafens. „Seine gesicherte verkehrliche Erschließung ist existenziell für den Industriestandort Krefeld.“ In Krefeld existieren rund 9.000 direkt und 10.000 indirekt hafenabhängige Arbeitsplätze – in Summe ist demnach jeder 11. Arbeitsplatz in Krefeld mittel- und unmittelbar mit dem Hafen verknüpft.

Ebenso dürfe man bei der Brückenlösung die Realisierung des Bebauungsplanes 777 „Nordanbindung“ nicht außer Acht lassen, dessen Offenlage unmittelbar bevorstehe. Denn die Klärung der zukünftigen Trassenführung der B288 ist zwingende Voraussetzung für alle weiteren Schritte auf Seiten der Stadt Krefeld im Bebauungsplanverfahren, das auch die Planungen zur „Hauptfeuerwache 2“ enthält, die substanzieller Bestandteil der Rettungsdienstbedarfsplanung in Krefeld ist. „Auch hier darf deshalb nichts auf die lange Bank geschoben werden“, unterstreicht Jürgen Hengst. Die gestrige Ratsentscheidung sei daher auch in dieser Hinsicht ein wichtiger Schritt.

Im Detail fordert der Rat der Stadt Krefeld mit seinem Beschluss Landesregierung, Landesverkehrsministerium und den Landesbetrieb Straßenbau NRW auf,

1.        unverzüglich mit den konkreten Planungen und dem Bau (4-5 Jahre) einer neuen, zweispurigen Brücke mit besseren Querungsmöglichkeiten für Fußgänger- und Fahr-radverkehr, nördlich der vorhandenen, historischen Rheinbrücke als Zwilling und in identischer Anmutung zu ebendieser zu beginnen.

2.        parallel zur Planung des zweispurigen Brückenneubaus die historische Rheinbrücke vollständig auf ihre Funktionsfähigkeit und ihren dauerhaften Erhalt unter Beibehaltung der bisherigen verkehrlichen, zweispurigen Funktion zu überprüfen. Wenn eine Sanierung möglich sein sollte, hat diese absolute Priorität. Bei einem Ergebnis, das eine Sanierung verhindert, muss die Landesregierung aufzeigen, inwieweit ein weiterer Neubau an selbiger Stelle unter den Prämissen des Bundesverkehrswegeplanes und einer Gestaltung als „Zwillingsbrücke“ als Lösung gegeben erscheint.

3.        die historische Rheinbrücke bis zur Fertigstellung der neuen zweispurigen Rheinbrücke insoweit zu ertüchtigen, um hier zumindest Fußgänger-, Fahrrad-, Individual-, Lastziel- und Lastquellverkehr aufnehmen zu können.

4.        unmittelbar nach Fertigstellung des Brückenneubaus mit der Sanierung und Ertüchtigung der historischen Rheinbrücke oder der Planung eines weiteren Neubaus als Zwillingsbrücke an derselben Stelle zu beginnen.

5.        für die kommenden Umbaujahre des nördlichen und südlichen Zwillings alle denkbaren Möglichkeiten (beispielsweise beampelte Teilverkehre, Geschwindigkeitsreduzierungen, Lastreduzierungen) zu prüfen, um während der Umsetzung so wenig Einschränkungen wie verantwortbar anordnen zu müssen.

6.        mit der Bundesregierung die Einstufung der Maßnahme im Bundesverkehrswegeplan in den vordringlichen Bedarf zu klären und damit die Finanzierung der Maßnahme abzusichern. Die Städte Duisburg und Krefeld sichern die planerischen und baulichen Vorbereitungen und Umsetzungen in Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW ab.

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