(Foto: Friese/Stadtwerke Dinslaken)
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Dinslaken. Dinslakener*innen dürfen im DINamare in den Sommerferien kostenlos schwimmen, wenn sie sich den Besuch nicht leisten können. Dafür haben sich Bürgermeisterin Michaela Eislöffel und das Team der Stadtverwaltung erfolgreich stark gemacht. Möglich ist dies durch die Förderung aus den Geldern des Stärkungspaktes NRW.

„Mit dieser Maßnahme möchten wir sicherstellen, dass alle Menschen in unserer Stadt die Freizeitangebote des DINamare-Bads nutzen können und niemand benachteiligt wird. Das liegt mir sehr am Herzen. Wir möchten insbesondere Familien, Menschen mit geringem Einkommen und Schutzsuchenden diese Möglichkeit bieten. Die Förderung richtet sich an alle Altersgruppen“, erklärt Bürgermeisterin Eislöffel.

Bis zum 6. August 2023 können Menschen, die in Dinslaken wohnen, das Angebot nutzen. Um die Förderung in Anspruch zu nehmen, muss die entsprechende Person Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II+ XII), dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Wohngeldbezug (§§ 7, 26 Sozialgesetzbuch I, § 1 Wohngeldgesetz) oder Kinderzuschlag (§ 6a BKGG Kinderzuschlag) beziehen und eine Kopie des Leistungsbescheids dabeihaben. Außerdem wird ein Lichtbildausweis benötigt wie beispielsweise der Personalausweis, die elektronische Gesundheitskarte, ein Schüler- oder Kinderausweis.

Der Stärkungspakt NRW wird verwaltet durch die Stabsstelle Sozial- und Jugendhilfeplanung der Stadtverwaltung. Sozialdezernentin Dr. Tagrid Yousef betont: „Es ist uns ein Anliegen, den sozialen Zusammenhalt in unserer Stadt zu stärken. Ich freue mich, dass wir durch den Stärkungspakt NRW dazu beitragen können.“

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