Symbolfoto (Foto: Pixabay)
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Mülheim an der Ruhr. Eigentümer:innen von rund 4.400 zufällig ausgewählten Gebäuden mit Mietwohnungen oder vermieteten Eigentumswohnungen erhalten die nächsten Tage Post von der Stadt: Die Vermietenden werden gebeten, mittels einer Onlinebefragung Angaben zu Größe, Alter, Ausstattung, Lage, energetischer Qualität und Mietpreis von Mietwohnungen in der Stadt Mülheim an der Ruhr zu machen. Diese Angaben bilden die Basis für den neuen Mülheimer Mietspiegel 2024, der ab dem kommenden Jahr gelten soll.

Der neue Mietspiegel gibt Auskunft über die ortsüblichen Mieten des freifinanzierten Wohnungsbaus und trägt damit auch dazu bei, Vermietende vor unwirtschaftlich niedrigen und Mietende vor ungerechtfertigt hohen Mieten zu schützen.

Mülheims Oberbürgermeister Marc Buchholz bittet die per Zufallsauswahl ermittelten Vermietenden, sich möglichst rege zu beteiligen. „Je mehr Antworten zur Auswertung vorliegen, desto genauer lässt sich die ortsübliche Vergleichsmiete bestimmen“, so der Oberbürgermeister im Anschreiben zur Befragung.

Anders als in den vorangegangenen Jahren ist die Teilnahme an der Befragung zum neuen Mietspiegel aufgrund einer gesetzlichen Änderung nicht mehr freiwillig, sondern verpflichtend. Nimmt ein angeschriebener Vermietender nicht an der Befragung teil, so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar.

Die Befragung läuft noch bis Mitte/Ende August. Die eingehenden Antworten werden vom Bochumer Forschungsinstitut InWIS statistisch ausgewertet. Begleitet wird die Arbeit der Bochumer Wohnungsmarkt-Expert:innen von einem beratenden Arbeitskreis, zu dem neben der Stadtverwaltung unter anderem auch die Interessenvertretungen der örtlichen Mietenden- und Vermietendenverbände gehören.

Der aktuelle Mülheimer Mietspiegel 2022 ist noch bis Ende 2023 gültig und beruht auf einer Fortschreibung des Zahlenwerks aus dem Jahr 2020. Alle vier Jahre müssen die Daten komplett neu erhoben und ausgewertet werden, damit der Mietspiegel weiterhin als „qualifiziert“ im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches gelten kann. Das bedeutet, er ist nach geltenden wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden und wird von der zuständigen Behörde oder den Interessenvertretungen anerkannt.

An den Kosten der Erstellung des neuen Mietspiegels beteiligen sich, wie bereits in der Vergangenheit, sämtliche Arbeitskreis-Mitglieder. Der Arbeitskreis tagt in regelmäßigen Abständen, um das InWIS-Institut bei der Auswertung in einem transparenten Verfahren zu begleiten und zu unterstützen.

Rückfragen zum Fragebogen können angeschriebene Eigentümer:innen unter folgenden Telefonnummern stellen:

  • KommunikationsCenter:
    0208 / 4550
  • Kostenlose Hotline des InWIS für die Onlinebefragung:
    0800 / 5885 550
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