(Grafik: © Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen)
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Düsseldorf/Rhein-Ruhr. Verbreitungsgebiet aber vor allem in Norden und Osten Deutschlands

In Nordrhein-Westfalen gibt es seit 2009 einzelne, durchziehende Wölfe, seit 2018 ist der Wolf in NRW dauernd sesshaft geworden. Diese Rückkehr des Wolfes in seine ehemaligen Verbreitungsgebiete, zu dem NRW gehört, erfolgte dabei auf natürliche Weise.

Laut Monitoringjahr 2022/2023 des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) lagen in NRW fünf besetzte Territorien (Schermbeck, Leuscheid und territoriale Einzeltiere in den Territorien “Hohe Mark”, “Dämmerwald-Üfter Mark” sowie “Ebbegebirge”). Damit lebt in Nordrhein-Westfalen nur rund 1% des deutschlandweiten Wolfsbestands. Andere Bundesländer weisen eine erheblich höhere Anzahl an Wolfsterritorien auf, zum Beispiel Niedersachsen mit 55 Territorien. Nach Auswertung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) konzentriert sich das Wolfsvorkommen in der Bundesrepublik auf das Gebiet von Sachsen in nordwestlicher Richtung über Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern nach Niedersachsen. Wie für alle Bundesländer ist auch für Nordrhein-Westfalen davon auszugehen, dass zusätzlich zu den mehr oder weniger dauerhaft besetzten Territorien sporadisch einzelne durchwandernde Wölfe auftreten, die tage- oder wochenweise in NRW verbleiben und auf ihrer Wanderung NRW wieder verlassen.

Die Landesregierung setzt aus diesem Anlass auf umfangreiche Herdenschutzmaßnahmen. Deshalb hat die Landesregierung erst jüngst die Förderkulisse präventiv auf fast die Hälfte der Landesfläche ausgeweitet.
“In Nordrhein-Westfalen werden wir die Wolfsverordnung kurzfristig praxisgerechter und rechtssicherer gestalten und die Herdenschutz-Förderung zeitnah weiterentwickeln”, sagte Umweltminister Oliver Krischer. “Dabei hat die Unterstützung der Schäferinnen und Schäfer beim Herdenschutz oberste Priorität. Im Vorgriff haben wir daher nun die Förderangebote ausgebaut, um Tierhalterinnen und Tierhalter beim Herdenschutz zu unterstützen.”

In den Herdenschutz-Fördergebieten werden 100 Prozent der Kosten für investive Herdenschutzmaßnahmen gefördert. Neben Zäunen umfasst dies unter bestimmten Voraussetzungen auch die Anschaffung und Ausbildung von Herdenschutzhunden. Zusätzlich bestehen großräumige Pufferzonen, in denen ebenfalls Herdenschutzzäune gefördert werden. Die Förderrichtlinie Wolf umfasst zudem Angebote zur Entschädigung von Tierverlusten und weiteren Schäden (wie Tierarztkosten oder Schäden an Schutzvorrichtungen), die landesweit gewährt werden (in Herdenschutz-Fördergebieten ist nach einer halbjährigen Übergangszeit mindestens ein bestehender Grundschutz erforderlich). Wie im vergangenen Jahr stehen auch 2023 wieder bis zu zwei Millionen Euro für Maßnahmen nach den Förderrichtlinien Wolf zur Verfügung (rund 430.000 Euro wurden im Jahr 2022 genutzt).

Der Umgang mit dem Wolf und seinem aktuellen Erhaltungszustand sind bis Freitag auch Gegenstand der Umweltministerkonferenz von Bund und Länder unter dem Vorsitz Nordrhein-Westfalens in Münster. “Wir müssen zu praxisgerechteren Regelungen im Umgang mit problematischen Wölfen kommen. Daher begrüße ich die Initiative des Bundes. Wir haben es mit einzelnen Tieren zu tun, die sehr geschickt Herdenschutzmaßnahmen überwinden. Dagegen müssen wir etwas tun, um die Akzeptanz für den Wolf insgesamt zu erhalten”, sagte Minister Krischer.

 

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